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Aargau Solothurn Der Saustall von Deitingen landet erneut vor Bundesgericht

Dieser Fall beschäftigt die Juristen schon seit über 10 Jahren. Es geht um einen umstrittenen Saustall im solothurnischen Deitingen und um Schadenersatz für den Bauer. Das Bundesgericht hat sich bereits 2004 mit dem Fall beschäftigt, und muss es jetzt erneut tun.

Es ist ein enorm langwieriger Rechtsstreit, der sich rund um den Schweinestall von Deitingen entwickelt hat. Der Stall war von der Gemeinde und vom Kanton Solothurn bewilligt worden. Wie sich nachträglich herausstellte, war diese Bewilligung aber ein Fehler. Der Schweinestall stand zu nahe an der Wohnzone.

Schwein.
Legende: Der Rechtsstreit um einen Deitinger Schweinestall geht weiter. Keystone

Der Bauer kämpfte daraufhin bis vor Bundesgericht für seinen Schweinestall. 2004 machte das Bundesgericht klar, dass der Stall geschlossen werden muss. Das Gericht stellte allerdings auch fest, dass nicht der Bauer für den Schlamassel verantwortlich ist.

Bauer will dreimal mehr Schadenersatz

Seither kämpft der Bauer für Schadenersatz für seinen zwangsweise geschlossenen Stall und dem daraus erfolgten Erwerbsausfall. Vor dem Solothurner Verwaltungsgericht machte er kürzlich 668‘000 Franken plus Zins geltend.

Das Verwaltungsgericht hielt in seinem Urteil zwar unmissverständlich fest, dass Kanton und Gemeinde für den entstandenen Schaden haftbar sind. Das Gericht verknurrte Kanton und Gemeinde aber lediglich zu einer Zahlung von je rund 105‘000 Franken.

Bundesgericht zum Zweiten

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Der Bauer ist damit nicht zufrieden und zieht das Urteil des Verwaltungsgerichts nun vor Bundesgericht, wie dessen Anwalt dem Regionaljournal Aargau Solothurn bestätigt. Damit müssen sich also die höchsten Richter des Landes nach 2004 ein zweites Mal mit dem Saustall von Deitingen befassen.

Auch der Kanton Solothurn akzeptiert das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht und zieht den Fall weiter. Ob die Gemeinde Deitingen ebenfalls den Gang vor das höchste Gericht auf sich nimmt, ist noch nicht bekannt.

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