Das Solothurner Verwaltungsgericht hatte kurz vor Weihnachten entschieden, dass die Verschmutzung der Böden im Elsässli-Quartier von Baustoffen und nicht von Abfallprodukten verursacht wurde. Die Folge des Urteils ist, dass für die Sanierung der Böden die Hausbesitzer selber und nicht eine ehemalige Textilfabrik, zuständig ist.
Die Gemeinde akzeptiert dieses Urteil allerdings nicht und zieht den Fall weiter vors Bundesgericht. Der Derendinger Gemeindepräsident bestätigt auf Anfrage einen Bericht in der Online-Ausgabe der Solothurner Zeitung.
Die Gemeinde stellt sich weiterhin auf den Standpunkt, dass die Teerplatten, welche für die Bodenverschmutzung verantwortlich sind, als Abfallprodukt der ehemaligen Textilfabrik zu werten seien, weshalb auch die Textilfabrik für die Sanierung aufkommen müsse. Allerdings hatte sowohl das Solothurner Bau- und Justizdepartement als auch das Verwaltungsgericht anders entschieden.
Die Gemeinde Derendingen besitzt im Elsässli-Quartier selber einige Grundstücke, weshalb sie von den Sanierungskosten ebenfalls stark betroffen wäre, sofern diese tatsächlich von den Hausbesitzern getragen werden müssen.