Seit anfangs Jahr gelten im Aargau strengere Regeln bei den Krankenkassen-Prämienverbilligungen. Das massgebliche Einkommen liegt tiefer: Es profitieren also weniger Leute vom Geld aus der Staatskasse.
Nun liegt die Botschaft zur nächsten Reform auf dem Tisch. Die Regeln werden noch strenger, wenn es nach der Regierung geht. Neu soll das Einkommen nämlich ohne gewisse Abzüge berechnet werden. Einzahlungen an die Säule 3a oder Kosten für Liegenschaftsunterhalt können nicht mehr abgezogen, wenn es darum geht, das Einkommen für die Prämienverbilligung zu berechnen.
Strengere Regeln gibt es auch für Menschen, die ihre Prämien über längere Zeit nicht bezahlt haben und deshalb auf der sogenannten «schwarzen Liste» landen. Sie müssen sich neu zu einem obligatorischen Gespräch bei der Gemeinde einfinden.
Mit diesen und weiteren Massnahmen will die Regierung insgesamt gut 26 Millionen Franken einsparen, ab 2018.
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