Im Kanton Solothurn können auch künftig nur Schweizer Bürger Polizist werden. Eine von der Regierung vorgeschlagene Lockerung dieser Bestimmung fiel in der Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über die Kantonspolizei durch.
Der von ihr vorgeschlagene Verzicht auf das Schweizer Bürgerrecht als Voraussetzung für die Aufnahme in die Polizeischule und für die Anstellung als Polizist sei umstritten, schreibt die Solothurner Regierung in ihrer Botschaft an den Kantonsrat. Sie erachtete den Vorschlag deshalb als nicht mehrheitsfähig und verzichte darauf.
«Einerseits gab es sehr viele Reaktionen, und zum anderen waren sie grossmehrheitlich negativ, zum Teil sogar sehr negativ», informiert der Kommandant der Kantonspolizei Solothurn, Thomas Zuber. Somit bleibt im Kanton Solothurn das Schweizer Bürgerrecht wie bisher von Gesetzes wegen eine notwendige Voraussetzung sowohl für die Aufnahme in die Polizeischule als auch für die Anstellung als Polizist.
Die restlichen Punkte der Gesetzesrevision waren unbestritten. Damit geht das Geschäft an die zuständige Kommission und danach in den Kantonsrat. Zuber rechnet damit, dass das neue Gesetz in der 1. Hälfte 2014 in Kraft treten kann, sofern alles nach Plan läuft.
Die übrigen Gesetzesänderungen bezwecken vor allem die Verbesserung der Gefahrenabwehr und die Erhöhung des Opferschutzes. Das Abgabeverbot von Alkohol an Minderjährige durch nicht obhutsberechtigte Personen wurde grossmehrheitlich begrüsst. «Damit könnte künftig beispielsweise auch ein 19-Jähriger bestraft werden, der an einem Fest für seinen 15-jährigen Kollegen ein Bier an der Bar holt», erklärt Thomas Zuber.
Auf gutes Echo stiess gemäss Angaben der Regierung auch das Kantonale Bedrohungsmanagement (KBM) zur Früherkennung und Verhinderung schwerer Gewalttaten. In der Vernehmlassung positiv aufgenommen wurde, dass die Polizei die Ermächtigung bekommt, künftig präventive Sicherstellungen vornehmen sowie Observationen und verdeckte Vorermittlungen durchführen zu können.
In der Vernehmlassung kritisiert wurde der Verzicht auf eine Rechtsgrundlage für Alkohol-Testkäufe. Deshalb schlägt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Schaffung einer solchen Bestimmung vor. Man habe eigentlich auf die bundesrechtliche Regelung warten wollen, erklärt Zuber. «Bis diese aber kommt, wird es Mitte 2015. Solange wollen wir nicht waren.»