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Gipfeli auf einem Fliessband
Legende: In der Dulliker Grossbäckerei wurden wiederholt Schwarzarbeiter aufgedeckt. Trotzdem ist der Chef noch nicht verurteilt. Keystone

Aargau Solothurn Dulliker Grossbäckerei-Chef erhält eine letzte Chance

Zwei Mal hatte das Richteramt Olten-Gösgen den Geschäftsführer einer Dulliker Grossbäckerei schon gerichtlich vorgeladen. Die Bäckerei hatte mehrfach illegal Leute beschäftigt und gegen die Hygienevorschriften verstossen. Erschienen ist der Mann bisher aber nicht. Nun gibt es eine letzte Vorladung.

Die Grossbäckerei in Dulliken hatte für so viele negative Schlagzeilen gesorgt, dass sich damals sogar Gemeindepräsident Walter Rhiner in der Zeitung gewünscht hatte, die Bäckerei wäre nicht mehr da.

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Mangelhafte hygienische Zustände bei mehreren Kontrollen durch den Lebensmittelkontrolleur und mehrfache Beschäftigung von Mitarbeitenden ohne Bewilligung waren nur zwei der Anschuldigungen. Schliesslich ging der Betrieb Anfang 2014 konkurs.

Geschäftsführer ist wohl im Ausland

Der von einigen Medien als «Grüsel-Beck» titulierte Geschäftsführer hätte sich wegen mehreren Delikten vor dem Richteramt Olten-Gösgen verantworten müssen. Hätte, weil er bereits zwei Mal der Anhörung fern blieb.

Das Gericht geht davon aus, dass der gebürtige Bosnier im Ausland weilt, heisst es auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn.

Am 18. Februar 2015 gibt es nun einen dritten Anlauf für eine Anhörung – und dieser Anlauf wird der letzte sein. Erscheint der Angeklagte auch bei diesem Gerichtstermin nicht, fällt das Richteramt Olten-Gösgen in Abwesenheit des Mannes ein Urteil. Dieses wird dann im Amtsblatt publiziert, informiert das Gericht.

Fall auch nach Urteil nicht abgeschlossen

Rechtskräftig verurteilt ist der Mann damit aber nicht. Erst wenn er wieder in die Schweiz einreist, kann der Fall beendet werden. Der Angeklagte muss das Urteil zur Kenntnis nehmen können. Akzeptiert er es, kann das Urteil vollstreckt und der Fall beendet werden. Der Angeklagte kann aber auch eine Neubeurteilung verlangen, dann würde der Fall neu aufgerollt. Bis dahin ist der Fall nicht erledigt.

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