Der suspendierte Gemeindeammann von Wohlen AG, Walter Dubler, muss sich am 10. März vor dem Bezirksgericht Zurzach wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung sowie wegen mehrfachen Betrugs verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedinge Geldstrafe von 240 Tagessätzen und eine Busse.
Der Gerichtspräsident wird als Einzelrichter über den Fall entscheiden, wie das Bezirksgericht Zurzach am Montag mitteilte. Der Prozess findet vor diesem Bezirksgericht statt, weil das eigentlich zuständige Bezirksgericht Bremgarten ein Ausstandsgesuch wegen Befangenheit gestellt hatte.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hatte am 7. Oktober gegen den parteilosen Gemeindeammann Dubler beim Bezirksgericht Bremgarten Anklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs eingereicht. Sie erhob später Zusatzanklage. Daher wurde der Strafantrag von 150 auf 240 Tagessätze erhöht.
Die Staatsanwaltschaft wirft Dubler unter anderem vor, sich von 2014 bis Mitte 2015 unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt zu haben. Er soll Mitarbeiter der Wohler Finanzverwaltung angewiesen haben, 4125 Franken aus der Gemeindekasse in seine Pensionskasse zu überweisen.
Als Gemeindemmann suspendiert
Dubler wird zudem zur Last gelegt, Sitzungsgelder in Höhe von 2840 Franken der Gemeinde verschwiegen zu haben. Dieses Geld hatte er als Vertreter seiner Gemeinde im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal erhalten.
Dubler ist seit dem 16. November von seinem Amt als Gemeindeammann der Freiämter Zentrumsgemeinde suspendiert. Das hatte der Regierungsrat auf Antrag des Gemeinderates verfügt. Gegen Dubler läuft auch eine administrative Untersuchung.