Ein Landwirt habe beobachtet, wie dieser Hund ein Reh angreift, teilt die Polizei am Sonntag mit. Das Wildtier sei verletzt liegen geblieben, der Jagdaufseher musste es erlösen. Der Hund verschwand, ein Hundehalter war nie in Sicht.
Nun sucht also die Polizei diesen Hund und seinen Halter. «Er muss mit einer Strafverfolgung rechnen», erklärt Bernhard Graser von der Kantonspolizei gegenüber SRF. Zwar gelte aktuell keine generelle Leinenpflicht, diese bestehe nur zwischen April und Juli. Aber: «Es gilt auch eine generelle Aufsichtspflicht für Hundehalter.»
In diesem Fall würden wohl verschiedene Paragraphen aus dem Hundegesetz, dem Tierschutzgesetz und dem Jagdgesetz zur Anwendung kommen.
Immer wieder finden Jagdaufseher übrigens von Hunden gerissene Wildtiere. Aussergewöhnlich an diesem Fall sei, dass es Zeugen für die Tat gebe.