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Arzt am Bürotisch, im Vordergrund Patient
Legende: Der Arzt spielt eine wichtige Rolle: Er stellt das Zeugnis aus zur Arbeitsunfähigkeit. Keystone (Symbolbild)

Aargau Solothurn Kampf gegen kranke Arbeiter: Gewerbe und Ärzte spannen zusammen

Arbeitsunfähige Menschen sollen so rasch wie möglich an ihren Arbeitsplatz zurück können: Das ist das Ziel einer Vereinbarung zwischen Ärzten, Firmen und Versicherern im Kanton Solothurn. Ein Projekt mit Signalwirkung für das ganze Land, sagen die Initianten.

Es klingt nach einem kleinen Schritt, ist aber eine grosse Arbeit: Ärzte, Firmenbosse und Versicherer sollen künftig besser miteinander kommunizieren und so erreichen, dass weniger Arbeitskräfte unnötig krank geschrieben sind. Über ein Jahr lang haben Arbeitgeber, Ärzte und Versicherer miteinander verhandelt. Am Donnerstag haben sie nun eine Vereinbarung feierlich unterzeichnet.

Ärzte und Chefs müssen miteinander reden

Träger der Vereinbarung

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  • Suva Solothurn
  • IV-Stelle Solothurn
  • Kantonal Solothurnischer Gewerbeverband
  • Solothurner Handelskammer
  • Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn
  • Hausärzte Solothurn

Die Vereinbarung regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit. Für Ärzte und Firmenchefs wurde zudem ein konkretes Merkblatt erarbeitet. Das Hauptproblem sei bisher mangelnde Kommunikation, erklärt Mit-Initiant Kilian Bärtschi gegenüber SRF. Er ist Agenturleiter der Schweizerischen Unfallversicherung in Solothurn. «Im Alltag höre ich oft von Arbeitgebern, die sich über die Ärzte beklagen, weil diese sich nur für die Patienten einsetzen. Und die Ärzte sagen mir, dass noch nie ein Chef angerufen habe.»

Das Problem: Es gäbe vielleicht durchaus Möglichkeiten, kranke Mitarbeiter noch in der einen oder anderen Art und Weise zu beschäftigen. Aber als Arzt kennt man diese Möglichkeiten kaum. Für die Co-Präsidentin der Solothurner Hausärzte, Dr. Gabriela Kissling, gibt es mehrere Lösungen. «Man kann direkt aus der Sprechstunde gemeinsam mit dem Patienten den Vorgesetzten anrufen. Oder aber man kontaktiert den Vorgesetzten und verlangt einen ausführlichen Arbeitsplatzbeschrieb.»

Neue Regeln gibt es nicht

Allerdings müssen sich die Ärzte dabei natürlich an das Arztgeheimnis halten. «Es braucht zwingend das Einverständnis der Patienten», erklärt Gabriela Kissling gegenüber SRF. Das sei in gewissen Fällen schwierig, gerade wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Streit befinden.

Die Solothurner Vereinbarung will wenigstens in «normalen Fällen» Abhilfe schaffen. Das Modell sei in dieser Form schweizweit einzigartig, erklärt Kilian Bärtschi von der Suva. Aber es könnte Schule machen: «Die Suva möchte das auch in anderen Kantonen einführen.»

Studien belegen gemäss der Mitteilung aus Solothurn, dass sich eine rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt lohne. Schon nach einem halben Jahr Arbeitsunfähigkeit verschlechtere sich die Chance um rund 50 Prozent, dass man je wieder in den Arbeitsmarkt zurück findet.

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