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Schweiz Wiedereingliederungs-Programme unter der Lupe

Massnahmen zum Wiedereinstieg ins Berufsleben durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) sollen näher am Arbeitsmarkt sein. Das fordert die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) nach einer Evaluation. Das Seco kritisiert den Bericht – als zu subjektiv und zu unkonkret.

Im Zentrum der Evaluation standen zwei verschiedene Wiedereinstiegs-Massnahmen: Die Programme der vorübergehenden Beschäftigung und die Berufspraktika. 2013 hatten knapp 34'800 Stellensuchende – oder ein Fünftel der registrierten Arbeitslosen – an einem solchen Programm oder einem Berufspraktikum teilgenommen. Die Kosten für diese Massnahmen beliefen sich für die Arbeitslosenversicherung auf fast 190 Millionen Franken.

  • Programme der vorübergehenden Beschäftigung (PvB) dienen vor allem Menschen mit längerer oder drohender längerer Arbeitslosigkeit zur Beibehaltung eines geregelten Tagesablaufs.
  • Praktika sind dazu da, während der Zeit der Arbeitslosigkeit Bildungslücken im Arbeitsumfeld schliessen zu können.

Frau steht an einem Schalter der Arbeitslosenversicherung
Legende: Massnahmen zur Wiedereingliederung sollen näher am Arbeitsmarkt sein, so die Eidgenössische Finanzkontrolle. Keystone Archive

Erfolge der Massnahmen

  • Bei Abschluss der PvB haben laut EFK fast zwei Drittel eine Stelle gefunden.
  • Bei den Praktika lag der Anteil sogar bei 90 Prozent.

Zufriedenheit mit Massnahmen

  • PvB: Hier zeigen sich starke kantonale Unterschiede. In BE, GE und AG fanden zwei Drittel das Programm nützlich. In LU, SZ, SG, TI und VS hat nur die Hälfte bis zu einem Drittel der Teilnehmenden eine positive Rückmeldung gegeben.
  • Praktika: Laut Rückmeldungen haben 80 Prozent der Praktikanten die Massnahmen geschätzt.

Fazit und Forderungen der EFK

  • Je näher die Massnahme am Arbeitsmarkt stattgefunden hat, desto besser wurde sie von den Teilnehmenden erlebt.
  • Einsätze im regulären Arbeitsmarkt sollten deshalb häufiger durchgeführt werden.
  • PvB sollen jenen Menschen vorbehalten sein, denen eine längere Arbeitslosigkeit droht.
  • Teilnehmende einer PvB wurden oft nicht über ihre Massnahmenziele informiert. Zudem haben sie oft kein Zeugnis bei Programmabschluss erhalten.

Zudem bestünden noch Aufsichtslücken bei den Einsätzen im regulären Arbeitsmarkt. Die Massnahmen dürften die Privatwirtschaft nicht konkurrieren. Nun sollen diese Punkte von den Kantonen und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) korrigiert werden.

Stellungnahme des Seco zur Evaluation

  • Die subjektive Sicht der Teilnehmenden wurde zu stark berücksichtigt.
  • Das Seco hat erwartet, dass sich die Evaluation auch mit einigen finanziellen Aspekten befasst hätte – da der Umfang der eingesetzten Mittel für arbeitsmarktliche Massnahmen rund 550 Millionen Franken beträgt.
  • Es fehlt eine konkrete Schätzung der möglichen Einsparungen für die ALV.

Der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden (VSAA) hingegen erklärte, der Bericht mache interessante Aussagen zur Qualität der Massnahmen aus Kundensicht. Er liefere wertvolle Verbesserungsmassnahmen für den Vollzug, insbesondere was die Zielvereinbarungen der Massnahmen betreffe.

Andere Empfehlungen könnten wegen der gesetzlichen Grundlagen nur begrenzt umgesetzt werden, so der VSAA. Das Verbot die Privatwirtschaft zu konkurrenzieren setze den Beschäftigungs-Programmen nahe am regulären Arbeitsmarkt Grenzen.

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