Die drei Parteien hatten in einer Motion gefordert, dass die Zahl der Unterschriften für eine Initiative mindestens verdoppelt werden solle. Die Zahl der 3000 Unterschriften stamme aus der Zeit von 1980 und sei nie angepasst worden, obwohl mittlerweile mehr Menschen im Aargau lebten. Die Kantonsverfassung solle entsprechend geändert werden.
Davon will der Regierungsrat nichts wissen. Er nennt die gleichen Argumente wie vor über vier Jahren, als er sich gegen die gleiche Forderung eines SVP-Grossrates aussprach. Der Politiker zog den Vorstoss dann im Mai 2011 zurück.
Pro Jahr würden im Aargau rund zweieinhalb Initiativen eingereicht, hält der Regierungsrat in der Stellungnahme vom Freitag fest, das seien nicht viel. Daher bestehe auch keine Veranlassung, mit der Erhöhung der notwendigen Unterschriftenzahlen korrigierend einzugreifen.
Minderheit soll Vorschlag machen können
«Es ist gerade Sinn und Zweck der Volksinitiative, einen Entscheidungsprozess nach den Absichten einer kleinen Zahl von Stimmberechtigten anzustossen», schreibt der Regierungsrat: «Eine Minderheit soll mit einem Vorschlag an die Gesamtheit der Stimmberechtigten gelangen können, welche dann den endgültigen Entscheid fällt.»
Im Weiteren sei festzustellen, dass trotz deutlicher Zunahme der Stimmberechtigten eine erhebliche Anzahl der Initiativen nicht zustande gekommen sei. Im Zeitraum von 1980 bis 2010 waren es 4 von 29, also acht Prozent. In den Jahren 2011 bis 2014 waren es sogar 5 von 15 - also ein Drittel.
Dies zeigt gemäss Regierungsrat, dass es trotz zunehmender Vielfalt von elektronischen Kommunikationsmitteln offensichtlich nicht einfacher geworden ist, die notwendige Anzahl Unterschriften zu erreichen.
Viel Arbeit für Unterschriftensammlung
Das Verhältnis Stimmberechtigte zur Anzahl notwendiger Unterschriften sei nicht relevant für den Aufwand, der für das Sammeln von Unterschriften betrieben werden müsse. Die Tatsache, dass die Zahl der Stimmberechtigten gestiegen sei, ändere nichts daran, dass jede einzelne Unterschrift mit Aufwand gesammelt werden müsse.
Hinzu komme, dass vor Einführung der brieflichen Stimmabgabe ein Initiativkomitee an einem Abstimmungstag direkt vor den Abstimmungslokalen Werbung für sein Anliegen habe machen und Unterschriften habe sammeln können.
Wegen der brieflichen Stimmabgabe, die von deutlich mehr als 90 Prozent der Stimmberechtigten genutzt werde, sei es viel schwieriger geworden, an den Urnen an die politisch aktiven Personen zu gelangen, die in der gleichen politischen Gemeinde wohnen würden.
Auch habe eine Entpolitisierung der Gesellschaft stattgefunden. Das habe dazu geführt, dass sich weniger stimmberechtigte Personen an der politischen Meinungskundgabe beteiligten.
Es ist gerade Sinn und Zweck der Volksinitiative, einen Entscheidungsprozess nach den Absichten einer kleinen Zahl von Stimmberechtigten anzustossen