Die Gewerkschaft VPOD und der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband kritisierten die etappenweise Anpassung der Kindergärtnerinnen-Löhne. Sie wehrten sich in der Anhörung gegen diese Staffelung. Der Regierungsrat hält jedoch daran fest.
In der Botschaft an den Grossen Rat zeigt die Regierung auf, wie sie vorgehen will bei der Anpassung der Löhne. Die Botschaft wurde am Donnerstag veröffentlicht. Darin steht: Die Kindergärtnerinnen sollen ab 2018 im ersten Dienstjahr einen Lohn von 77'680 Franken gegenüber bisher 71'330 Franken erhalten. Für den Kanton und die Gemeinden bedeutet dies einen jährlichen Mehraufwand von 9,4 Millionen Franken.
Rückwirkend mehr Lohn
Der Regierungsrat möchte auch der Forderung nach einer rückwirkenden Nachzahlung gerecht werden. Deshalb schlägt er vor, allen Kindergärtnerinnen rückwirkend per 1. August 2011 die Differenz zum mittleren Marktlohn zu erstatten. Und zwar zum mittleren Marktlohn der Kantone Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Zürich und Basel-Stadt. Dies kostet den Kanton und die Gemeinden weitere 12,5 Millionen Franken.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im September über die Löhne der Kindergärtnerinnen und über die rückwirkende Nachzahlung beraten.