Der Bundesrat hatte Anfang dieses Jahres das grundsätzliche Verbot für das Kitesurfen ausserhalb von bewilligten Bereichen auf Schweizer Seen per Mitte 2016 aufgehoben. Weil die Gewässerhoheit bei den Kantonen liegt, können diese das Kitesurfen zur Wahrung öffentlicher Interessen auf ihren Gewässern trotzdem verbieten.
Genau dies will der Kanton Aargau nun tun. Die Regierung hält die Aargauer Gewässer für das Kitesurfen als ungeeignet. Aus Gründen des Natur- und Vogelschutzes sowie der Sicherheit soll das Kitesurfen auf dem Hallwilersee und auf den übrigen Gewässern nicht zugelassen werden.
Die Regierung schlägt deshalb eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vor. Alle Interessierten können zum Gesetzesentwurf nun Stellung nehmen, wie die Regierung am Freitag mitteilte.