Das Obergericht hatte den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Es ordnete zudem eine Verwahrung an.
Der Angeklagte hat gemäss Anklage im Februar 2010 mit einem Schraubenzieher auf einen Mann eingestochen und diesen dabei an Bauch und Kopf verletzt. Das Opfer erlitt dabei eine bleibende Hirnschädigung.
Während das Bundesgericht den Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung als korrekt bezeichnet, erachtet es die Grundlage für die Anordnung der Verwahrung als unzureichend.
Persönlichkeit verändert sich stark
Der Beschwerdeführer monierte, dass das psychiatrische Gutachten vom Juli 2010 stamme, seiner seitherigen Entwicklung nicht Rechnung trage und in sich widersprüchlich sei. Gemäss Bundesgericht sind diese Einwendungen weitgehend berechtigt.
So war der Angeklagte bei der Begutachtung noch nicht einmal 20 Jahre alt. Zum Zeitpunkt des vom Obergericht im Jahr 2014 gefällten Urteils 24 Jahre. In der Phase zwischen 18 und 25 veränderten sich Menschen besonders stark, weshalb für die Urteilsfällung ein möglichst aktuelles Gutachten notwendig gewesen wäre, schreibt das Bundesgericht.
Zudem seien die Aussagen des Sachverständigen teilweise widersprüchlich und seine Beurteilungen deckten sich nicht mit jenen der Therapeuten im Gefängnis.