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Aargau Solothurn Mehr Personal für Aargauer Familiengerichte

Die überlasteten Aargauer Familiengerichte sollen erneut mehr Personal erhalten. Die Justizleitung will elf zusätzliche Stellen schaffen, befristet bis Ende 2017. Die Kosten, um die Aktenberge abzutragen, betragen 5,23 Millionen Franken. Der Grosse Rat wird über den Zusatzkredit entscheiden.

Die Familiengerichte, die seit Anfang 2013 an der Arbeit sind, können der hohen Fallbelastung mit ihren 70 bestehenden, unbefristeten Stellen nicht gerecht werden, wie die Justizleitung in der am Freitag veröffentlichten Botschaft an den Grossen Rat schreibt.

Akten stapeln sich im Regal
Legende: Bei den Aargauer Familiengerichten stapeln sich die Akten, der Kanton möchte nun mehr Leute anstellen. Keystone (Symbolbild)

Es habe sich rasch gezeigt, dass die Geschäftslast grösser sei als angenommen. Diese könne mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht bewältigt werden. Um den stetig wachsenden Pendenzenberg abbauen zu können, sei mehr Personal notwendig.

Verzögerungen und Einschränkungen in der Umsetzung sowie eine dauernde Überlastung des Personals seien die Folge. Dies habe Auswirkungen auf die anderen Gerichtsabteilungen.

Gerichtsbetrieb «infrage gestellt»

Der ordnungsgemässe Gerichtsbetrieb sei «ernsthaft infrage gestellt», heisst es in der Botschaft. Auch in anderen vergleichbaren Kantonen seien zum Teil massive Verstärkungen nötig.

Eigentlich benötigten die Familiengerichte laut einem Gutachten 24 zusätzliche Stellen. Mit Rücksicht auf die angespannte finanzielle Situation des Kantons verlangt die Justizleitung eine Aufstockung um 18 Stellen. Sieben befristete Stellen wurden bereits früher bewilligt.

Kanton muss handeln

Der Regierungsrat steht hinter den Anträgen der Justizleitung. Die Beseitigung der Kapazitätsengpässe bei den Familiengerichten habe hohe Priorität, schreibt der Regierungsrat in der Botschaft.

Die Verfahrensdauer für den Erlass von neuen Massnahmen sei in sehr vielen Fällen zu lang, so dass den betroffenen Kindern und Erwachsenen der erforderliche Schutz nicht rechtzeitig gewährt werden könne.

Zudem bestehe die realistische Gefahr, dass die Familiengerichte unter altem Recht angeordnete Massnahmen nicht rechtzeitig vor Ende 2015 in Massnahmen des neuen Rechts umwandeln könnten.

Gemäss Bundesrecht würden die altrechtlichen Massnahmen in der Folge von Gesetzes wegen dahinfallen und damit automatisch der Schutz der Betroffenen.

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