Zum Inhalt springen

Aargau Solothurn Mutscheller Barrierenstreit geht in neue Runde

Die Bremgarten-Dietikon-Bahn muss drei Bahnübergänge sicherer machen und Barrieren aufstellen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Kanton Aargau hat sich erfolglos gegen diesen Entscheid gewehrt und sucht weiterhin nach einer Lösung ohne Barrieren.

Es geht um die Bahnübergänge Bibenlos in Bremgarten, Bahnhofstrasse in Berikon und Friedlisbergstrasse in Rudolfstetten. Bei allen drei Übergängen müssen Barrieren installiert werden. Der Kanton Aargau will jedoch weiterhin auf die Barrieren verzichten.

Schranken behindern den Verkehr

Aus Sicht von Kantonsingenieur Rolf Meier wird sonst der Verkehr unnötig behindert. «Es macht keinen Sinn, dass die Kunden nach der Bahnfahrt im Stau stecken, weil die Bahnschranke zu lange geschlossen ist», sagt Meier gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn. Er will nun mit der Bremgarten Dietikon Bahn eine Lösung finden. So könnte die Bahn im Barrierenbereich einfach langsamer fahren. So würde sie als Strassenbahn gelten und dann wären aus rechtlicher Sicht keine Barrieren nötig.

Wir wollen nicht als Strassenbahn über die Kreuzungen fahren.
Autor: Walter Oettli Bremgarten-Dietikon-Bahn

Die Bremgarten-Dietikon Bahn hat jedoch nicht die Absicht, langsamer zu fahren. «Wir wollen nicht als Strassenbahn über die Kreuzungen fahren», sagt Walter Oettli von der Bremgarten-Dietikon-Bahn. Dies würde für Verspätungen sorgen und das könne nicht im Sinne der Kunden und auch nicht des Kantons sein.

Mehr Stau wegen Barrieren

Mehr zum Thema

Für das Bundesamt für Verkehr ist die vom Kanton Aargau befürchtete hohe Verkehrsbelastung kein Argument gegen eine Sicherung der Bahnübergänge. Es sei im Gegenteil gerade so, dass die Übergänge eben wegen der hohen Verkehrsbelastung saniert werden müssten.

Das grosse öffentliche Interesse an der Verhütung von Unfällen überwiege das blosse Interesse an der Leistungsfähigkeit der betroffenen Verkehrsknoten, findet das Bundesamt. Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Argumentation des Bundesamts und weist die Beschwerden von Bahn, Kanton und Gemeinden ab. Diese haben nun die Möglichkeit, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Barrieren

Meistgelesene Artikel