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Aargau Solothurn Nach Ausbruch: Ermittlung gegen Mutter von Boi-Mörder

Ende Mai war der junge Aargauer, der 2009 als Minderjähriger im Tessin ein Mädchen ermordete, aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden geflohen. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft nun ein Strafverfahren wegen Befreiung eines Gefangenen gegen die Mutter des Mörders eröffnet.

Elisabeth Strebel, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigte am Freitag gegenüber Radio SRF eine Vorabmeldung des Regionalsenders Tele M1. Wie die Mutter ihrem 22-jährigen Sohn bei der Flucht nach Deutschland genau geholfen habe, würden die Ermittlungen zeigen, sagte Strebel.

Fassade der Klinik Königsfelden.
Legende: Ende Mai floh der junge Mann aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden. Inzwischen sitzt er im Gefängnis. Wikipedia / Voyager

Eine Woche auf der Flucht

Der Mann war am 28. Mai aus der geschlossenen Abteilung der Psychiatrischen Klinik im aargauischen Windisch geflohen. Er hatte in der Nacht am Balkon ein Sicherheitsnetz durchtrennt.

Nach knapp einer Woche wurde er von der deutschen Polizei in der Kleinstadt Asperg bei Stuttgart widerstandslos festgenommen. Er wurde vergangene Woche von Deutschland an die Schweiz ausgeliefert.

Er befindet sich wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr für zunächst einen Monat in Untersuchungshaft. Das Familiengericht Baden entschied zudem, dass er im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg verlegt wird. Der Entscheid des Familiengerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Die JVA ist gemäss Staatsanwaltschaft geeignet, die öffentliche Sicherheit zu gewähren sowie für die psychiatrische Behandlung und Betreuung zu sorgen. Ausserkantonale psychiatrische Einrichtungen lehnten die Aufnahme des Mannes ab. Gegen den Mann läuft ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung bei der Flucht.

Mädchen mit Holzscheit erschlagen

Der Aargauer hatte 2009 als Minderjähriger in der Tessiner Gemeinde Sessa eine 17-jährige Vietnamesin mit einem Holzscheit erschlagen. Das Jugendgericht Baden verurteilte ihn 2013 wegen Mordes zur Höchststrafe im Jugendrecht.

Er wurde zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren und zu einer geschlossenen Unterbringung verurteilt. Weil die jugendstrafrechtlichen Massnahmen jedoch bis zum Erreichen des 22. Altersjahres befristet sind, wurde der Mann im Frühling 2015 auf Antrag der Jugendanwaltschaft fürsorgerisch untergebracht.

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