Schon lange sind die selbstständig praktizierenden Physiotherapeuten in der Schweiz der Ansicht, dass sie für ihre Behandlungen zu wenig Geld erhalten. Seit 1998 sei ihr Taxpunktwert nicht erhöht worden, monieren sie. 2011 hatten die Physiotherapeuten genug vom Verhandeln mit den Krankenkassen, kündigten den Tarifvertrag, gingen auf die Strasse, sammelten Unterschriften.
Wegen des fehlenden Vertrags mit den Krankenkassen setzten in der Folge die Kantone die Tarife für die Physiotherapeuten fest. Die Kantonsregierungen erhöhten den Taxpunktwert um einige Rappen. Solothurn zeigte sich mit einer Erhöhung um 11 Rappen besonders grosszügig.
Was zu erwarten war
Doch der Solothurner Tarif ist nicht gültig. Das hält das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil fest, welches am Freitag bekannt geworden ist. Das Urteil war so erwartet worden. Bereits letzten Herbst hatte das Gericht nämlich ein Piloturteil zum Tarifstreit der Physiotherapeuten gefällt.
Das Piloturteil hatte den Kanton Thurgau betroffen und kam zum Schluss, dass die Kantonsregierungen den Tarif gar nicht selber hätten festsetzen dürfen. Die Grundlage dafür habe gefehlt, da mit der Kündigung des Tarifvertrags auch die schweizweit geltende Tarifstruktur ihre Gültigkeit verlor.
Tarifverhandlungen gehen weiter
Das Bundesverwaltungsgericht hat sein Piloturteil vom Herbst mittlerweile auch für den Kanton Aargau bestätigt. Auch hier hat es den von der Regierung festgelegten Tarif wie erwartet aufgehoben.
Die Physiotherapeuten in der Schweiz müssen also weiter kämpfen. Zumindest mit einigen Krankenkassen konnten sie mittlerweile einen neuen Tarifvertrag abschliessen. Dieser kommt den Forderungen der Physiotherapeuten ein bisschen entgegen. Andere Krankenkassen stellen sich nach wie vor quer. Es herrsche «Eiszeit», heisst es dazu beim Verband Pysio Swiss.