Rund 10'000 Franken bezog ein Sozialhilfebezüger in der Gemeinde Neuenhof zu Unrecht. Die Gemeinde zeigte den Mann erst kürzlich dafür an. Er beantragte finanzielle Unterstützung des Sozialamts trotz ausreichendem Verdienst. Der Mann hatte der Gemeinde nicht gemeldet, dass er einer Arbeit nachgeht.
Solchen Fällen kommen die Gemeinden meist ohne speziellen Aufwand auf die Schliche. «90 Prozent solcher Fälle entlarven wir im täglichen Arbeitsalltag, also ohne Sozialdetektive», sagt Cornelia Spadanuda, Leiterin des Sozialamts Neuenhof, gegenüber Radio SRF,
So war es auch beim Mann im genannten Beispiel. Man habe wie üblich die Bankauszüge des Klienten verlangt und dabei Überweisungen einer Firma festgestellt.
Betrügern droht nicht nur eine Anzeige
Sozialarbeiter hätten Betrugsfälle aber auch schon durch Zufälle aufgedeckt, sagt Cornelia Spadanuda weiter. Zum Beispiel durch einen gewöhnlichen Anruf bei einem Klienten:
Papa ist nicht da, er ist zur Arbeit gefahren.
Bei ungerechtfertigten Bezügen muss man unterscheiden: Es gebe Klienten, denen die Meldepflicht von neuem Einkommen nicht bewusst sei oder bei denen es vergessen gehe, so Spadanuda. Bei Betrügern aber sei das Gegenteil der Fall. Diese würden Einkommen absichtlich verheimlichen. So auch im geschilderten Beispiel aus Neuenhofer.
Dieser Mann habe zwar die verlangten Lohnabrechnungen eingereicht, aber auch dann habe er die Behörden noch täuschen wollen. «Er hat nicht alle Lohnabrechnungen eingereicht», erklärt Cornelia Spadanuda. Könne man den Klienten «absichtliche Täuschung» nachweisen liege ein Straftatbestand vor, ergänz Sandra Zuber, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft.
Nebst der Strafanzeige müssen die Betrüger mit einer Busse rechnen. Ausserdem fordert die Gemeinde die ungerechtfertigten Sozialhilfe-Zahlungen zurück.