Nein, auch er habe schon Raketen gezündet am 1. August, bestätigt Martin Christen. «Ich bin nicht gegen Feuerwerk oder gegen den 1. August», erklärt der SP-Grossrat und Mitinitiant der Aargauischen Volksinitiative «zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor privaten Feuerwerken».
1. August wird nicht abgeschafft
Am 1. August soll man das weiterhin tun dürfen, aber halt in einem kleineren Rahmen. Konkret verlangt die Initiative, dass nur noch zwischen 21 und 24 Uhr Feuerwerk wie bisher angezündet werden darf. Und: An «besonderen öffentliche Anlässen», die der Aargauer Regierungsrat genehmigen muss.
Ansonsten dürfen höchstens noch bengalische Zündhölzer oder sogenannte Ladykracher benutzt werden. Damit sollen «sensibel reagierende Menschen» vor übermässiger Lärm- und Schadstoff-Belastung geschützt werden. Tiere, auch freilebende, sollen ebenfalls durch die neue Regelung besser geschützt werden.
Und nicht zuletzt könnte mit dieser Initiative der Feuerwerksabfall auf Plätzen und Wiesen verkleinert werden, so das Komitee. Hinter dem Volksbegehren stehen Grossräte der SP, Grünen, Grünliberalen, CVP, EVP und der Schweizer Demokraten.
«Willkürliche» Volksinitiative
Anfang Februar hat sich ein überparteiliches Gegenkomitee gebildet, unter der Führung des Jungfreisinnigen Philipp Härri. Für ihn steht fest: «Diese Volksinitiative ist willkürlich. Am 1. August darf man Feuerwerk anzünden, warum das genau drei Stunden möglich sein soll, das ist aber unklar», argumentiert Härri.
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Und dass am 1. August Feuerwerk möglich ist, am Silvesterabend jedoch nicht, auch das sei willkürlich. Dem Jungfreisinnigen ist ganz grundsätzlich die zusätzliche Regelung ein Dorn im Auge. Noch mehr Gesetze, noch mehr Freiräume, die eingeengt werden: Das geht nicht, so Härri. Er glaubt ausserdem, dass diese Volksinitiative zu mehr Kosten führen wird, aus mehreren Gründen.
Zum einen wird der Regierungsrat Anträge prüfen müssen, wenn jemand ein privates Feuerwerk ausserhalb des Nationalfeiertages anzünden wird. Zum anderen müsse diese neue Regelung ja auch durchgesetzt und überwacht werden, erklärt Härri.
Die Aargauer Regierung hat die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen. Mitte September 2014 behandelte auch das Parlament des Kantons Aargau das Anliegen: Der Grosse Rat lehnte damals die Volksinitiative mit 115 zu 9 Stimmen ab.