Am 9. Juni stimmt die Gemeinde Oberhof über ein Geschäft zum geplanten Windpark «Burg» ab. Nun wurde gegen diese Abstimmung aber eine Beschwerde erhoben.
Die Windpark-Gegner werfen dem Gemeinderat vor, er informiere «unausgewogen und unzureichend». Die Abstimmungs-Unterlagen enthielten keine Argumente der Wind-Gegner, reklamieren diese. Der Gemeinderat mache einseitig Propaganda zu Gunsten des geplanten Windparks.
Abstimmung wird sicher durchgeführt
Die Gemeindeabteilung des Kantons Aargau bestätigt, dass die Beschwerde eingereicht worden ist. Auf die Abstimmung vom 9. Juni habe dies vorläufig aber keinen Einfluss. Erst danach werde entschieden, ob die Abstimmung gültig sei.
Die Abklärungen dauerten halt einige Wochen, erklärt Martin Süss, Leiter des Rechtsdienstes. So müsse beispielsweise zuerst dem Gemeinderat die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.
Der Kampf gegen Windräder wird kantonal
Bei der Abstimmung geht es nicht um ein konkretes Bauprojekt, sondern um einen Vorvertrag zwischen der Gemeinde Oberhof und der Windpark AG. Die Gemeindeversammlung hatte sich im Januar mit 68 zu 56 Stimmen gegen diesen Vertrag ausgesprochen. Windpark-Befürworter sammelten danach jedoch 177 Unterschriften, und erreichten damit die nun umstrittene Referendumsabstimmung.
Planung im Kanton Solothurn geht trotz Streit weiter
Der Windpark Burg ist an der Kantonsgrenze zwischen dem aargauischen Oberhof und dem solothurnischen Kienberg vorgesehen. Geplant sind Windräder auf beiden Seiten der Kantonsgrenze. Beim Kanton Solothurn heisst es auf Anfrage des Regionaljournals: Die Planung für die Windräder auf Solothurner Seite könne weitergehen, unabhängig vom Streit auf Aargauer Seite.
Die Bedingung sei einzig, dass mindestens drei Windräder auf Solothurner Boden aufgestellt würden, sagt Bernard Staub, Chef des Amts für Raumplanung.
Kienberg ist im Richtplan des Kantons Solothurn als möglicher Standort für den Windpark Burg vorgesehen. Der Bundesrat hat diesen Richtplan bereits abgesegnet.