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Aargauer Regierung
Legende: Für sie gelten noch die «alten» Renten-Regeln: Aargauer Regierung 2016. Kanton Aargau: André Albrecht

Aargau Solothurn Seilziehen um die künftige Rente der Aargauer Regierungsräte

Die Aargauer Regierung wollte grosszügiger sein zu sich selber. Nun zieht die zuständige Grossratskommission die Schraube wieder etwas an. Es geht darum, wie viel Geld ein Regierungsrat künftig erhält, wenn er aus dem Amt scheidet.

Der Aargau war bisher im Vergleich mit anderen Kantonen grosszügig mit seinen Regierungsrätinnen und Regierungsräten. Treten sie ab, erhalten sie heute bis an ihr Lebensende ein Ruhegehalt von bis zu 150'000 Franken jährlich.

Regierungsräte wie «normale» Angestellte

Glas mit Münzen
Legende: Wie viel Ruhegehalt, Abgangsentschädigung und Rente sollen ehemalige Aargauer Regierungsmitglieder erhalten? Colourbox

Nun wird diese Regelung aber nach über 40 Jahren abgeschafft. Der Grosse Rat hat einen Vorstoss der SVP angenommen, der eine Anpassung verlangt. Die neue Regelung orientiert sich an der Lösung, wie sie etwa der Kanton Solothurn kennt.

Neu soll es für Aargauer Regierungsratsmitglieder kein Ruhegehalt mehr geben. Stattdessen werden Regierungsräte künftig wie normale Staatsangestellte bei der Aargauischen Pensionskasse versichert sein und eine «normale» Rente bekommen. Tritt ein Regierungsrat vor dem Pensionsalter ab, soll er eine Übergangsrente oder eine Abgangsentschädigung erhalten.

Umstrittene Altersgrenze

Mit all diesen Änderungen ist die Kommission für Allgemeine Verwaltung grundsätzlich einverstanden, teilt sie am Montag mit. Nicht einverstanden ist sie hingegen, ab welchem Alter ein abtretender Regierungsrat von einer Übergangsrente profitieren soll. Die Kommission findet den Vorschlag der Regierung zu grosszügig:

  • Die Regierung hat vorgeschlagen: Ab 55 Jahren soll ein Regierungsrat, der zurücktritt oder abgewählt wird, eine Übergangsrente erhalten, davor eine Abgangsentschädigung.
  • Die Kommission schlägt vor, dass es die Übergangsrente erst ab 57 gibt, beziehungsweise vorher eine Abgangsentschädigung.

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Die Kommission will also ein bisschen strenger sein als die Regierung und die Übergangsrente zwei Jahre später auszahlen. «Bei den aktuellen Diskussionen um eine Erhöhung des Rentenalters erscheint diese Anpassung sinnvoll und vertretbar», schreibt die Kommission.

Kommission will Rente stärker kürzen

Und wenn ein Regierungsrat nach seinem Abgang wieder arbeitet? Auch die Regelung für diesen Fall ist umstritten. Die Regierung will in diesem Fall die Höhe der Übergangsrente nur kürzen, wenn ein neues Erwerbseinkommen zusammen mit der Entschädigung den Lohn eines aktiven Regierungsrates übersteigt.

Die Kommission fordert nun, dass die Abgangsentschädigung sowieso gekürzt wird, wenn ein ehemaliges Regierungsmitglied wieder etwas verdient, und zwar um 50 Prozent des Zusatzeinkommens.

Der Grosse Rat berät das Geschäft voraussichtlich im September.

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