Es bleibt dabei: Wer im Kanton Solothurn Polizist werden will, muss zwingend den Schweizer Pass haben. Das hat der Solothurner Kantonsrat am Dienstag entschieden und einstimmig das überarbeitete Gesetz über die Kantonspolizei verabschiedet.
Verankert wurde trotz Widerstand der Grünen, dass nur Schweizer im Kanton Solothurn als Polizisten arbeiten können. Der Entwurf der Regierung hatte vorgesehen, dass der Schweizer Pass für die Polizeischule und für die Anstellung von Korpsangehörigen nicht mehr nötig sein soll.
Deutliches Ja zu Schweizer Polizisten im Kanton Solothurn
Dieser Passus wurde nach grosser Kritik im Vernehmlassungsverfahren allerdings wieder gestrichen. Die Grünen nahmen in der Parlamentsdebatte nochmals den Anlauf, dass auch Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung Polizeidienst machen können. Der Antrag scheiterte aber mit 70 gegen 25 Stimmen.
Geschaffen wurden im neuen Solothurner Polizeigesetz zudem gesetzliche Grundlage für Observationen zur Verhinderung von Straftaten. In einem ähnlichen Zusammenhang stehen neue Bestimmungen über den Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungen bei Veranstaltungen zur Beweissicherung. Die Polizei darf auch weiterhin präventiv und verdeckt ermitteln.
Änderungen bei häuslicher Gewalt
Der Kantonsrat verankerte zudem eine neue Rechtsgrundlage für den Umgang mit häuslicher Gewalt. Die Kompetenz der Polizei wurde gestärkt. So wurde die zulässige Geltungsdauer des Rückkehrverbots von bisher 10 auf maximal 14 Tage verlängert.
Im Weiteren wird der gerichtliche Rechtsschutz gestärkt. Das heisst: Jede Person, welcher die Freiheit gestützt auf das Kantonspolizeigesetz entzogen wurde, kann überprüfen lassen, ob die Haft berechtigt war.
Testkäufe für alkoholische Getränke sind nun erlaubt
Die Solothurner Polizei erhält zudem neue klare Regelungen zur Überwachung des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche. Damit wird eine rechtliche Grundlage für Testkäufe geschaffen. Verkaufsbetriebe sollen bei Missbrauch härtere Sanktionen in Form von Bussen erhalten.