Die Solothurner Privatklinik Obach ist nicht einverstanden mit dem Solothurner Regierungsrat: Besonders enttäuscht ist die Klinik über den jüngsten Entscheid gegen einen unbefristeten Leistungsauftrag für Operationen rund um den Bauch. Das heisst: Ab 2017 würden Operationen der sogenannten Viszeralchirurgie in der Privatklinik nicht mehr durch die Grundversicherung gedeckt.
Dieser Entscheid und weitere abschlägige Entscheide bei erhofften, neuen Behandlungen, schränkten die Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der Privatklinik stark ein, schreibt die Klinik in einer Mitteilung vom Mittwoch. Man könne diesen Entscheid nicht hinnehmen, geplante oder bereits getätigte Investitionen würden so entwertet.
Vorwurf der Parteilichkeit
Der Regierungsrat hatte im Dezember entschieden, den Leistungsauftrag für die Viszeralchirurgie nur noch bis Ende 2016 zu verlängern. Den Antrag der Privatklinik für einen Leistungsauftrag im Bereich Wirbelsäulenchirurgie lehnte die Regierung gleichzeitig ab. Grund dafür sei das Risiko eine Überversorgung im Kanton, hält die Regierung fest. Es bestehe das Risiko von medizinisch unnötigen Eingriffen.
Ausserdem möchte die Regierung das Kostenwachstum im Gesundheitswesen eindämmen. Dazu gehöre, dass Überversorgung verhindert werde.
Regierung ist nicht neutral
Die Solothurner Privatklinik wehrt sich gegen diese Einschätzung und kritisiert den Entscheid. Der Regierungsrat sei im Gesundheitssystem des Kantons Partei, erklärt Klinikdirektor André Bourquin im Gespräch mit dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Schweizer Radio SRF.
Für uns ist problematisch, dass der Kanton eigene Spitäler betreibt, verantwortlich ist für die Spitalliste und sich an den Kosten beteiligt .
Mit dem Entscheid gegen die Leistungsaufträge für Obach schütze er zugleich das im Bau befindliche neue Spital in Solothurn vor Konkurrenz. Kurz: Die Regierung sei in diesem Fall nicht unparteiisch.
Obach-Klinik: Günstiger und gleich gut
Ausserdem sei die Obach Klinik im Bereich der Viszeralchirurgie günstiger als die Spitäler des Kantons, sagt der Klinik-Direktor. Und: In den letzten über zehn Jahren, in denen die Klinik diese Disziplin anbietet, habe es «sehr wenige Fälle mit Komplikationen gegeben», fügt André Bourquin an.
Aus all diesen Gründen macht die Privatklinik eine Beschwerde gegen den Solothurner Regierungsentscheid am Bundesverwaltungsgericht. Weil dieses Verfahren nun läuft, äussert sich der Kanton Solothurn nicht dazu.