Der Anwalt von Müller teilte den Weiterzug am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Das Obergericht hatte SVP-Kantonsrat Müller im November wegen Steuerbetrugs zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 330 Franken verurteilt.
Zu Unrecht als Geschäftsaufwand verbucht
Müller wurde für schuldig befunden, die Kosten von 16'500 Franken eines Liegenschaftstauschvertrages von 2005 unrechtmässig bei seiner Firma als Geschäftsaufwand verbucht zu haben.
Das Obergericht sprach Müller vom zentralen Vorwurf in dieser Steueraffäre frei. Es ging darum, dass Müller auch seine Wahlkampfkosten von 170'000 Franken für einen Sitz im Nationalrat über den Aufwand bei seiner Firma in Grenchen SO verbucht hatte.
Müllers Anwalt hatte vor Obergericht einen vollständigen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft gab vor zwei Wochen bekannt, sie sei mit dem Urteil zufrieden und ziehe es nicht weiter