2012 hatte das Obergericht entschieden, dass alle Aargauer Betreibungsämter dieselbe Software haben müssen. Einzelne Gemeinden, darunter Spreitenbach oder Niederrohrdorf, wehren sich seither vehement gegen die Vorschrift. Die bisherige Software laufe gut, hiess es bei der Gemeinde immer wieder.
Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Aargauer Obergerichts. Es habe seine Kompetenzen nicht überschritten. Weiter seien die Gemeinden auch nicht berechtigt, in diesem Fall Beschwerde zu machen, sagte das höchste Gericht im November 2014.
Keine Ausnahmeregeln für Spreitenbach, Niederrohrdorf & Co.
Nach dieser juristischen Niederlage starteten einzelne Gemeinden den Versuch, die Sache politisch zu regeln. Einige Grossrätinnen und Grossräte haben einen Vorstoss zum Thema eingereicht. Sie wollten das Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs abändern, so dass die Gemeinden in der Wahl ihrer Computersysteme völlig frei bleiben würden.
In der Begründung warfen Sie dem Aargauer Obergericht unter anderem vor, die einheitliche Software befohlen zu haben, ohne die Gemeinden anzuhören.
Der Regierungsrat hat nun kein Gehör für das Anliegen der Grossräte. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes sei aus mehreren Gründen abzulehnen: Erstens seien die Vorschläge nicht vereinbar mit Bundesrecht und zweitens sei auch aus ganz praktischen Gründen eine einheitliche Software zu bevorzugen, argumentiert die Regierung und lehnt die Motion ab.