Auf dem Bauernhof in Boningne starben 15 Kühe, ein weiteres Tier war nach der Rettung in einem solch schlechten Zustand, dass es eingeschläfert werden musste.
Für den Solothurner Veterinärdienst ist nun klar, es gab grosse Mängel bei der Ernährung der Tiere. Besonders die Futterqualität sei schlecht gewesen, schreibt der tierärztliche Dienst des Kantons Solothurn in einer Mitteilung. Umfangreiche Untersuchungen hätten diesen ersten Verdacht nun bestätigt.
Die Mütterkühe müssten als Nutztiere eine bestimmte Leistung erbringen, erläutert Kantonstierärztin Doris Bürgi Tschan gegenüber Radio SRF. Für diese Leistung bräuchten sie auch das richtige Futter. «Es ist wie beim Menschen, Sportler brauchen andere Nahrung als Bürolisten», versucht die Tierärztin das Problem zu veranschaulichen.
Die Untersuchung des Veterinärdienstes deutet an, dass der Bauer im Bereich der Futterung Fehler gemacht hat. Allerdings will der Veterinärdienst diese Interpretation nicht definitiv äussern. Gegen den Bauern läuft noch ein Strafverfahren wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Dieses Verfahren müsse die Schuldfrage klären, betont die Kantonstierärztin.
Tierhalteverbot für Landwirt
Die Situation auf dem Bauernhof in Boningen sei zu keiner Zeit eine Gefahr für die Gesundheit anderer Tiere gewesen, teilt der Veterinärdienst weiter mit. Eine hochansteckende Tierseuche habe man schon kurz nach dem Fund der Tiere ziemlich sicher ausschliessen können, dieser Befund habe sich nun bestätigt.
Der Veterinärdienst übergibt seine Resultate nun der Staatsanwaltschaft. Diese wird über eine mögliche Anklage gegen den Bauern wegen Tierquälerei entscheiden. Eine erste Konsequenz gibt es jedoch bereits. Der Bauern darf auf unbestimmte Zeit keine Tiere mehr halten, hat der Veterinärdienst entschieden. Die verbleibenden zehn Tiere auf seinem Hof wurden umplatziert.
Hat der Veterinärdienst zu spät reagiert?
Zu klären hat der Veterinärdienst nun noch eine Frage, die ihn selbst betrifft. Nach dem Fund der 15 toten Tiere in Boningen gab es den Vorwurf, die Behörde hätten zu spät reagiert. Der Bauer sei ja auch schon früher negativ aufgefallen.
Der Veterinärdienst bestätigte auch, dass der Bauer in der Vergangenheit schon gebüsst wurde, weil der die Klauen seiner Tiere nicht richtig geschnitten hatte.
Ob man in diesem Fall nun aber zu spät reagiert habe, das müsse man intern besprechen. «Wir reflektieren jeden Einzelfall», sagt Tierärztin Bürgi Tschan dazu. Dies müsse jedoch nicht in der Öffentlichkeit geschehen.