Nach den Nationalratswahlen vom 18. Oktober 2015 wurden wegen der mutmasslich manipulierten Wahlzettel mehrere Strafanzeigen eingereicht. Bei einer Kontrolle war festgestellt worden, dass 39 Zettel mit einer sich stark gleichenden Schrift verändert worden waren.
Auf den verdächtigen Wahlzetteln der Liste Junge CVP Süd-West war jeweils der Name einer auf der Liste aufgeführten Person kumuliert worden. Gegen diese und deren Mutter war in der Folge ein Strafverfahren eingeleitet worden. Dies geht aus zwei am Donnerstag publizierten Entscheiden des Bundesstrafgerichts vom April hervor.
Gemeinden wollten Verfahren
Gegen die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft vom Januar dieses Jahres reichten die Stadt Grenchen und eine weitere der vier betroffenen Gemeinden Beschwerde ein. Die Bundesanwaltschaft hatte keine Täter ermitteln können und begründete die Einstellung des Verfahrens auch damit, dass die allfälligen Manipulationen gar keinen Einfluss auf das Resultat gehabt hätten.
Das Bundesstrafgericht kommt in seinen Entscheiden zum Schluss, dass die Gemeinden nicht legitimiert sind, Beschwerde einzureichen. Es ist deshalb nicht darauf eingetreten.
Keine Gerichtskosten für die Gemeinden
Grundsätzlich hätten die beiden Gemeinden die Gerichtskosten tragen müssen. Die Bundesanwaltschaft hatte sie in der Einstellungsverfügung jedoch fälschlicherweise als Privatklägerinnen aufgeführt.
Die Gemeinden hätten gemäss Bundesstrafgericht damit in guten Treuen den Beschwerdeweg eingeschlagen. Das Gericht hat deshalb auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet. Das Urteil kann nicht weitergezogen werden.