Das wichtigste in Kürze:
- Die Umweltkommission des Grossen Rates schlägt vor, dass für Bäche unter einem halben Meter Breite kein Gewässerschutz greift
- Umweltverbände sagen, das sei gegen das Schweizerische Gewässerschutzgesetz
- Betroffen wären laut Verbänden rund 300 Kilometer Fliessgewässer im Aargau
Den entsprechenden Entscheid fasste die Umwelt- und Baukommission (UBV) mit 9 zu 3 Stimmen. Das gefährde 300 Kilometer Fliessgewässer im Aargau, kritisierten am Mittwoch unter anderem der WWF Aargau, Pro Natura sowie der Aargauische Fischereiverband und Birdlife Aargau.
Nicht gesetzeskonform?
Der Vorschlag der Kommission widerspreche dem schweizerischen Gewässerschutzgesetz. Dieses schreibe ausnahmslos bei allen Gewässern eine Uferstreifen vor, heisst es in einer Medienmitteilung.
Dieser Gewässerraum dürfe weder bebaut noch bewirtschaftet werden. So will man die natürliche Funktion der Bäche und Flüsse wiederherstellen. Das Bundesgesetz lasse keine Ausnahmen für Bäche zu, die weniger breit als 50 Zentimeter seien.
Mehr Schutz für kleine Bäche
Bei Bächen ausserhalb der Bauzone sei der Gewässerschutz besonders wichtig. Heute werde bis fast an ihre Ränder intensive Landwirtschaft betrieben, halten die Verbände weiter fest. Für die Wasserlebewesen fehlten wichtige natürliche Ufer. Es bestehe die Gefahr von Gewässerverunreinigungen.
Eine reduzierte Wasserqualität führt gemäss den Verbänden dazu, dass viele Kleinlebewesen, die den Fischen als Nahrung dienen, in beeinträchtigten Gewässern nicht überleben. Gewässerräume erhöhten auch die Hochwasserssicherheit.
Der Vorschlag des Regierungsrates zur Anpassung des kantonalen Baugesetzes sieht vor, dass bei Fliessgewässern, die weniger breit als zwei Meter sind, ein Gewässerraum von sechs Metern festgelegt wird.
Entlang der Flüsse Aare, Reuss und Limmat soll der Uferstreifen um drei auf 15 Meter vergrössert werden. Bei Seen soll der Gewässerraum ebenfalls 15 Meter betragen. Der Grosse Rat die Gesetzesänderung voraussichtlich im Mai beraten.