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Aargauer Parlament Vorschriften für Neubauten: Neues Energiegesetz nimmt erste Hürde

  • Das Aargauer Energiegesetz ist auf die Energiestrategie 2050 des Bundes ausgerichtet.
  • Der Grosse Rat hat das kantonale Energiegesetz nach einem rund zweistündigen Seilziehen den neusten Anforderungen angepasst.
  • Links und rechts waren sich im Parlament nicht einig. Den einen geht das neue Gesetz zu weit, anderen viel zu wenig weit.
  • Am Schluss stimmte das Parlament aber deutlich zu, mit 81 zu 48 Stimmen.

Das neue Energiegesetz hatte im zweiten Anlauf mehr Chancen als im ersten. Es wurde in der ersten Lesung angenommen. Einzig SVP und GLP waren dagegen. Die Debatte dauerte aber rund zwei Stunden.

Die SVP fand, dass viele neue Vorschriften nicht zielführend seien. Der SP hingegen ging das Gesetz zu wenig weit. Es sei nur ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung. Auch die Grünen sprachen sich für strengere Vorgaben aus.

Solardach
Legende: Keystone

Solaranlagen bei Neubauten

Die SVP versuchte vergebens, die Vorlage zu entschärfen. Sie wollte unter anderem verhindern, dass zentrale Elektro-Wassererwärmer innerhalb von 15 Jahren ersetzt werden müssen. Sie wehrte sich ebenfalls erfolglos, dass bei Neubauten zwangsweise Photovoltaik-Anlagen gebaut oder dass Neubauten mit Einrichtungen zur Gebäudeautomation ausgerüstet werden müssen.

Solothurn und Bern lehnten ab

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  • Ähnliche Energiegesetze wurden in den Kantonen Solothurn und Bern bei kantonalen Abstimmungen abgelehnt. Zudem hat der Kanton Aargau bei der nationalen Abstimmung über die Energiestrategie 2050 knapp Nein gestimmt.
  • Die Regierung ist überzeugt, dass die Vorlage verhältnismässig und im Rat sowie bei der Bevölkerung mehrheitsfähig sei, sagte sie im Rat.
  • Die zweite Lesung soll noch dieses Jahr stattfinden, damit das geänderte Gesetz im besten Fall Mitte nächstes Jahres in Kraft treten kann.
  • Allerdings haben SVP und Hauseigentümerverband damit gedroht, das Referendum zu ergreifen, falls die Vorlage im Parlament «nicht auf das notwendige Minimum zusammengestrichen wird».

Andererseits drang die GLP mit Verschärfungen des Energiegesetzes auch nicht durch. Sie beantragte vergebens Ölheizungen bei Neubauten nicht mehr zuzulassen. Gasheizungen sollten nur noch zulässig sein, wenn keine andere Anlage mit geringerem Ausstoss zur Verfügung steht.

Prüfungsanträge für Regierung

Die Regierung nahm im Hinblick auf die zweite Lesung Prüfungsanträge betreffend Ersatz von Ölheizungen und Potenzial von Biogas entgegen. Prüfen muss sie auch, wie einheimisches Holz zur Energiegewinnung gefördert werden kann.

Ein Prüfungsantrag hinsichtlich energietechnischer Sanierungen von älteren Gebäuden wurde mit Stichentscheid der Präsidentin überwiesen. Nun folgt die zweite Lesung und bei einem Referendum der Volksentscheid.

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