Ab dem 1. März des laufenden Jahres beträgt der maximale Stundenansatz für Kaminfeger im Kanton Aargau 84 Franken. Bisher betrug dieser 79.80 Franken. Erstmals wurde auch ein Stundenansatz für Lehrlinge definiert. Dieser liegt bei 24.30 Franken.
Die in Rechnung gestellte Entschädigung für Kaminfegerarbeiten berechne sich durch Multiplikation des Stundenansatzes mit dem Zeitaufwand, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mit. Die Anpassung des Stundenansatzes war vom Aargauischen Kaminfegermeisterverband beantragt worden.