Der Schweizer Heimatschutz und seine Sektion Schwyz reichten beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein gegen die Abbruchpläne des Holzhauses in Steinen. Das Gericht hat nun den Abbruch superprovisorisch verboten. Sollte das Verbot missachtet werden, drohe eine Strafe, teilt der Heimatschutz mit.
Der Schwyzer Regierungsrat hatte Endi Juni entschieden, das Haus aus der Zeit um 1300 nicht unter Schutz zu stellen und zum Abbruch freizugeben. Der Regierungsrat sprach sich damit gegen ein Gutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege aus. Diese wollte, dass das Haus gestützt wird.
Gemeinsam eine Lösung finden
Die Beschwerdeführer wollen nun einen runden Tisch einberufen. Alle involvierten Parteien - der Regierungsrat, der Gemeinderat von Steinen, die Eigentümer, das Bundesamt für Kultur und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege sowie der Heimatschutz sollen gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Ziel ist, dass alle rund 30 Häuser aus der Zeit um 1300 in und um Schwyz sorgfältig inventarisiert werden.