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Organspende: Komitee wirbt für Transplantationsgesetz
Aus Tagesschau vom 04.04.2022.
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Abstimmung vom 15. Mai Organspende: Komitee wirbt für Transplantationsgesetz

  • Für Menschen, die ein Spenderorgan benötigen, sollen in Zukunft mehr Organe zur Verfügung stehen – ein überparteiliches Komitee engagiert sich deshalb für ein Ja zum geänderten Transplantationsgesetz.
  • Das Ja-Komitee setzt sich für die neue Widerspruchslösung ein: Liegt kein dokumentierter Wille vor, wird davon ausgegangen, dass eine Person grundsätzlich mit der Organspende einverstanden ist. 
  • Die Stimmberechtigten entscheiden am 15. Mai 2022 über die Änderung des Transplantationsgesetzes. 

Würden mehr Spenderorgane zur Verfügung, müssten Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ein neues Organ bräuchten, weniger lange auf eine Spende warten, macht das Ja-Komitee des Transplantationsgesetzes geltend.

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Das Transplantationsgesetz kurz erklärt
Aus News-Clip vom 31.03.2022.
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2021 standen nach Angaben des Komitees 1434 Namen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Pro Woche würden eine bis zwei Personen sterben, weil für sie in der Wartezeit kein passendes Organ gefunden werde, schreibt das Komitee.

In der Schweiz gebe es dreimal so viel Menschen, die auf ein Organ warteten, als verfügbare Organe. Auf ein Herz, eine Lunge oder eine Leber warteten die Betroffenen durchschnittlich ungefähr ein Jahr, für eine Niere etwa drei Jahre.

Regine Sauter, Nationalrätin (FDP/ZH) neben Flavia Wasserfallen, Nationalrätin (SP/BE)
Legende: Regine Sauter, Nationalrätin (FDP/ZH) neben Flavia Wasserfallen, Nationalrätin (SP/BE): das überparteiliche Komitee will die Organspende klar regeln – alle sechs Fraktionen des Bundesparlaments sind im Ja-Komitee vertreten. Keystone

Die Wartezeit führe oft dazu, dass sich der Gesundheitszustand der Patienten dramatisch verschlechtere, bevor sie das lebensrettende Organ erhielten, liess sich Philippe Eckert, Generaldirektor des Universitätsspitals Lausanne, im Communiqué zitieren.

Neue Widerspruchslösung

Die vom Parlament und Bundesrat beschlossene Änderung des Transplantationsgesetzes bringt einen Paradigmenwechsel: Heute muss, wer nach dem Tod Organe oder Gewebe anderen überlassen will, dies in einer Spendererklärung ausdrücklich festhalten oder nahe Angehörige darüber informieren, damit sie den Willen mitteilen können.

Neu soll es umgekehrt sein: Wer nicht spenden will, muss dies zu Lebzeiten ausdrücklich festhalten. Liegt nach dem Tod keine Willensäusserung vor, werden die Angehörigen über den mutmasslichen Willen des oder der Verstorbenen befragt.

Mehr Willensäusserungen erwartet

Das Komitee erwartet, dass mit der Änderung mehr Menschen ihren Willen zur Organspende äussern und es damit klarer ist als heute, wer Organe spenden will und wer nicht. «Auch wenn 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung für eine Organspende sind, teilen zu wenige ihren Willen mit», liess sich Nationalrat Marco Romano (Mitte/TI) zitieren.

Ein Organspende-Ausweis
Legende: Das geänderte Transplantationsgesetz soll die Spenderate erhöhen und damit die Wartezeit für Betroffene verkürzen. Es schaffe Sicherheit und Klarheit, so das Ja-Komitee. Keystone

Sei eher bekannt, was Verstorbene gewollt hätten, entlaste das die Angehörigen in einer schwierigen Zeit, macht das Komitee weiter geltend. Die Spende bleibe freiwillig: Liege keine Willensäusserung der verstorbenen Person vor und seien die Angehörigen nicht erreichbar, erfolge keine Organspende.

Das Komitee argumentiert mit der Situation in anderen europäischen Ländern, die sich für die Widerspruchslösung entschieden haben. Die Spenderrate habe sich danach erhöht, schreibt es.

SRF 4 News, 04.04.2022, 11:00 Uhr;

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