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Abstimmungsumfrage «Transplantationsgesetz»: deutlicher Ja Trend
Aus Tagesschau vom 01.04.2022.
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SRG-Abstimmungsumfrage Transplantationsgesetz: Fast zwei Drittel für Widerspruchslösung

  • Acht Wochen vor der Abstimmung hätten sich 63 Prozent der befragten Stimmberechtigten für die Änderung des Transplantationsgesetzes ausgesprochen.
  • Dies ist das Ergebnis der 1. SRG-Umfrage im Auftrag der SRG SSR zur Vorlage vom 15. Mai 2022.
  • Die parteipolitische Polarisierung ist stark: SVP-affine Befragte stellen sich mehrheitlich gegen die Widerspruchslösung.

Bei der Organspende gilt in der Schweiz aktuell die sogenannte Zustimmungslösung: Eine Transplantation ist nur dann möglich, wenn der oder die Verstorbene der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat.

Um die Chancen von Patientinnen und Patienten zu erhöhen, ein Organ zu erhalten, wollen Bundesrat und Parlament die Organspende neu regeln. Sie schlagen einen Strategiewechsel vor: weg von der Zustimmungs- hin zur Widerspruchslösung.

Indirekter Gegenvorschlag zu Volksinitiative

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Legende: Mitglieder des Komitees zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» reichen am 22. März 2019 rund 145'000 Unterschriften ein. Keystone

Bei der Änderung des Transplantationsgesetzes handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten». Diese verlangt zwar ebenfalls die Einführung der Widerspruchslösung, regelt aber die Rolle der Angehörigen nicht.

Das Volksbegehren wurde vom Initiativkomitee zurückgezogen – unter der Bedingung, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Gegen diesen ist das Referendum zustande gekommen. Deshalb wird nun über die Änderung des Transplantationsgesetzes
abgestimmt.

Gibt es an der Urne ein Ja, ist die Volksinitiative definitiv zurückgezogen. Wird das geänderte Transplantationsgesetz hingegen abgelehnt, so gelangt die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» zur Abstimmung. Es sei denn, das Initiativkomitee zieht sie endgültig zurück.

Wer seine Organe nicht spenden will, muss dies festhalten. Angehörige können eine Transplantation ablehnen. Sind diese nicht erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden. Laut dem Bund kommen für eine Spende nur Personen infrage, die im Spital auf der Intensivstation sterben.

Trotz früher Befragung schon relativ gefestigte Meinungen

Wäre am 18. März über die Änderung des Transplantationsgesetzes abgestimmt worden, hätten fast zwei Drittel der Teilnahmewilligen die Vorlage gutgeheissen. Dies zeigt die 1. SRG-Umfrage vom Forschungsinstitut GFS Bern. 34 Prozent der Befragten lehnen den Strategiewechsel bei der Organspende ab.

Trotz des frühen Zeitpunkts seien die Meinungen zur Vorlage schon relativ gefestigt, sagt Martina Mousson, Projektleiterin von GFS Bern. «Man kann sich sehr gut etwas Konkretes darunter vorstellen.»

Hinzu komme: Die befragten Stimmberechtigten würden den Handlungsbedarf anerkennen, so Mousson. «Es wird breit unterstützt, dass es in der Schweiz zu wenig Organspenden gibt und man mit mehr Organen mehr Leben retten kann.» Die hohe Zustimmung unter den Befragten sei vermutlich auch auf den Einbezug der Angehörigen zurückzuführen. «Es ist eine Light-Lösung, keine harte Widerspruchslösung.»

SVP-affine Befragte lehnen Widerspruchslösung ab

Richtet man das Augenmerk auf die Parteiaffinität, so zeigt sich: Befragte Parteianhänger oder -sympathisanten folgen mehrheitlich der Haltung ihrer Mutterpartei. «Vom linken politischen Pol bis hin zur FDP ist die Zustimmung zum Transplantationsgesetz solid», schreiben die Autoren von GFS Bern.

Auch parteiungebundene Umfrage-Teilnehmende seien mehrheitlich für die Gesetzesänderung. SVP-affine Befragte dagegen stellten sich Mitte März mehrheitlich gegen die Vorlage.

Die 1. SRG-Umfrage zeichnet auch hinsichtlich des Alters der Teilnahmewilligen ein klares Bild: Drei Viertel der Befragten im Alter von 18 bis 39 Jahren sind bestimmt oder eher für die Widerspruchslösung.

Bei den über 65-Jährigen sind es gut die Hälfte. «Die Zustimmung sinkt mit dem Alter deutlich ab», sagt Politikwissenschaftlerin Mousson.

Ferner lässt sich aus der Umfrage in Bezug auf die Schulbildung ablesen: Je höher das Bildungsniveau der Teilnahmewilligen, desto grösser ist der Zuspruch.

Höchste Zustimmung in der französischsprachigen Schweiz

Acht Wochen vor dem Abstimmungssonntag wäre die Vorlage in allen Sprachregionen auf Zustimmung gestossen. Besonders deutlich in der französischsprachigen Schweiz.

«Das könnte damit zu tun haben, dass Frankreich diese Regelung bereits kennt», sagt Martina Mousson. Laut dem Bund gilt in den meisten europäischen Ländern die Widerspruchslösung – teils mit, teils ohne Einbezug der Angehörigen.

Datenerhebung und Stichprobengrösse

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Die Umfrage ist im Auftrag der SRG SSR vom Forschungsinstitut GFS Bern zwischen dem 14. und 28. März 2022 durchgeführt worden. Insgesamt wurden die Antworten von 6728 Stimmberechtigten für die Auswertung berücksichtigt.

Telefonisch befragt wurden 1206 stimmberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Interviews wurden per Festnetz und Handy durchgeführt.

Diese Stichprobe ist sprachregional gewichtet und repräsentativ für die Schweizer Stimmberechtigten. Der statistische Fehler beträgt ± 2.8 Prozentpunkte. Bei 1206 Befragten und einem Ergebnis von 50 Prozent liegt der effektive Wert mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit zwischen 47.2 und 52.8 Prozent. Dabei sind kleinere Abweichungen wahrscheinlicher, grössere unwahrscheinlicher.

Online-Befragung

Zusätzlich wurden mehrere Tausend Personen online befragt. Nach der Bereinigung und Kontrolle der Daten konnten die Angaben von 5522 Stimmberechtigten für die Auswertung verwendet werden. Die Online-Befragung wurde über die Webportale der SRG-Medien realisiert als sogenanntes Opt-in (Mitmachbefragung).

Diese Online-Stichprobenzusammenstellung erfolgte nicht zufällig und die resultierende Stichprobe ist nicht repräsentativ. Es haben beispielsweise weniger ältere Personen als jüngere an der Online-Umfrage teilgenommen und mehr Männer als Frauen.

Deshalb hat das Institut GFS Bern die Antworten gewichtet: Den Verzerrungen in der Stichprobe wurde mittels statistischer Gewichtungsverfahren entgegengewirkt und so die Repräsentativität optimiert.

Die Aufteilung der Befragten insgesamt auf die Sprachregionen ist wie folgt: 4409 in der Deutschschweiz, 1896 in der Romandie und 423 in der italienischsprachigen Schweiz.

Wie wird gefragt?

Die befragten Stimmberechtigten hatten jeweils fünf Antwortmöglichkeiten zur Verfügung: «bestimmt dafür», «eher dafür», «weiss nicht/keine Antwort», «bestimmt dagegen» und «eher dagegen».

Für eine vereinfachte Darstellung im Artikel wurden in den meisten Fällen die Antworten «bestimmt dafür» und «eher dafür» zusammengezählt – entsprechend wurde auch mit den Antworten «bestimmt dagegen» und «eher dagegen» verfahren.

Konkret wurde etwa gefragt: «Ganz unabhängig davon, wie sicher Sie sind, dass Sie an dieser Volksabstimmung teilnehmen werden: Wenn morgen schon über die Vorlage abgestimmt würde, wären Sie dann bestimmt dafür, eher dafür, eher dagegen oder bestimmt dagegen?»

Umfragen sind Momentaufnahmen

Das Forschungsinstitut GFS Bern führt zwei Umfragen zur Abstimmung vom 15. Mai 2022 durch. Die Autoren der Studie betonen, die Ergebnisse seien kein vorweg genommenes Abstimmungsergebnis, sondern eine Momentaufnahme zur Zeit der Befragung. Allerdings sind bei zwei Befragungen Aussagen über Trends möglich.

Detaillierte Informationen zur Befragungsart und den Interpretationen der Ergebnisse finden Sie auf der Webseite des Instituts GFS Bern.

Abstimmungsdossier

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Grafik
Legende: SRF

News und Hintergrund zu den Abstimmungen vom 15. Mai 2022.

SRF 4 News, 01.04.2022, 06:00 Uhr

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