- Im Aargau wird am 18. Juni über drei kantonale Vorlagen abgestimmt.
- Die kantonale Klimaschutz-Initiative ist selbst bei Klimaschützerinnen und Klimaschützern umstritten.
- Entschieden wird auch über die Einführung einer kantonalen Ombudsstelle und über den Ausbau der S-Bahn im Fricktal.
Es ist etwas verwirrend: Das Aargauer Stimmvolk entscheidet am 18. Juni nicht nur über das Klimaschutz-Gesetz, also die nationale Vorlage. Es stimmt gleichzeitig auch über eine kantonale Klimaschutz-Initiative ab.
Der Unterschied ganz grob erklärt: Die nationale Vorlage will vor allem, dass Öl- und Gasheizungen ersetzt werden. Die kantonale Vorlage will zudem besser isolierte Häuser.
Pro: Gebäude sind ein Schlüssel für den Klimaschutz
Die Gebäude in der Schweiz verbrauchen fast die Hälfte der Energie und sind für zwei Drittel des CO₂-Ausstosses verantwortlich. Aktuell wird jedes Jahr etwa ein Prozent der Gebäude saniert, also besser isoliert oder mit neuen Heizungen ausgerüstet.
Die kantonale Klimaschutz-Initiative verlangt nun, dass im Aargau jedes Jahr drei Prozent der Gebäude saniert werden.
Das wären gemäss Angaben der Regierung rund 4400 Gebäude pro Jahr. Dazu sollen gemäss Initiativtext die Gelder aus der CO₂-Abgabe verwendet werden, ausserdem zusätzlich rund neun Millionen Franken aus der Staatskasse. Die Forderung kommt vor allem aus den Reihen von SP und Grünen.
Es muss mehr gehen und schneller gehen.
«Es ist wichtig, dass man nicht nur Heizungen ersetzt. Es braucht auch eine Sanierung der Gebäudehülle, damit man nicht einfach ins Freie heizt», erklärt Robert Obrist (Grüne).
In diesem Punkt sind sich viele Parteien grundsätzlich einig. Allerdings bezweifelt die Mehrheit im Aargauer Parlament, dass die Initiative dafür der richtige Weg ist. Sogar die Grünliberalen kämpfen dagegen.
Kontra: Gut gemeint, aber schlecht gemacht
«Der Geist der Initiative ist richtig», findet GLP-Grossrat Gian von Planta. «Wenn wir aber jedes Jahr zwingend drei Prozent der Gebäude sanieren müssen, dann führt das am Schluss dazu, dass der Kanton diese Sanierungen zahlt, falls die Hausbesitzer nicht mitmachen.»
Das nationale Klimaschutz-Gesetz unterstützen wir, weil es besser formuliert ist.
Rober Obrist von den Grünen widerspricht zwar: Die Liegenschaftsbesitzerinnen seien sicherlich zu Sanierungen bereit, auch weil aktuell die Heizkosten (Strom, Öl und Gas) ja steigen.
Eine Mehrheit im Parlament und auch die Regierung lehnen die Initiative allerdings ab. Die aktuellen Förderprogramme reichten aus. Im Grossen Rat scheiterte die Initiative mit 95 Nein zu 42 Ja.
Braucht auch der Aargau eine Ombudsstelle?
Wenn Bürgerinnen und Bürger mit der kantonalen Verwaltung unzufrieden sind oder in Streitfällen nicht weiterkommen, dann soll künftig eine Ombudsstelle «kostenlos, neutral und unabhängig» helfen und vermitteln, so steht es in den kantonalen Abstimmungsunterlagen. Die Regierung rechnet mit jährlichen Kosten von maximal 900'000 Franken.
Bereits sieben Kantone verfügen über eine Ombudsstelle, unter anderem auch der Nachbarkanton Basel-Landschaft.
Der Nutzen dieser Stellen ist schwer messbar. Das Pro-Lager hofft, dass es zu weniger Rechtsstreitigkeiten kommt, also zu weniger Gerichtsverfahren. Bürgerliche Parteien bekämpfen die Ombudsstelle als teuer und unnötig, als «zahnlosen Verwaltungstiger». Entscheidungen fällen kann die Ombudsstelle nämlich nicht, sie vermittelt eben nur.
Im Aargauer Parlament fiel die Entscheidung für die Ombudsstelle knapp aus mit 73 zu 66 Stimmen. 72 Grossrätinnen und Grossräte reichten ein Behördenreferendum ein, deshalb kommt es nun zur Volksabstimmung.