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Schleppende Rentenreform Entscheid über höhere BVG-Renten für Frauen erneut verschoben

Die Ständeratskommission sorgt für Ärger: Sie bereinigt die Vorlage erst nach der Abstimmung übers Frauenrentenalter 65.

Die vorberatende Sozialkommission des Ständerats hätte noch vor der Abstimmung über das Frauenrentenalter 65 eine Vorlage ausarbeiten sollen, um den Frauen höhere Pensionskassenrenten zu ermöglichen. Die Vorschläge wären nächste Woche in der Herbstsession von der kleinen Kammer beraten worden.

Mit einem konkreten Vorschlag für eine Besserstellung der Frauen in der zweiten Säule wollten die bürgerlichen Befürworterinnen und Befürworter der AHV-Reform der linken Gegnerschaft den Wind aus den Segeln nehmen.

Kommission will sich mehr Zeit nehmen

Doch daraus wird jetzt nichts, denn die ständerätliche Sozialkommission hat die Diskussion verschoben. «Man sucht für die Übergangsgeneration noch Modelle, die vielleicht noch ein bisschen austarierter sind», begründet Kommissionspräsident Erich Ettlin (Die Mitte/OW). Es gehe aber nicht um den Bereich Koordinationsabzug, wo alles bestätigt sei.

Es gab Stimmen, die bereits in die Session wollten, andere lehnten ab – im Bewusstsein, dass das gewisse Wellen wirft.
Autor: Erich Ettlin Ständerat (Die Mitte/OW). Präsident der Sozialkommission

Ettlin betont, dass die geplanten Verbesserungen in der zweiten Säule nicht gefährdet seien. Man wolle aber das System nochmals vertieft anzuschauen. Etwa beim Thema, wer wie lange und wie viel Ausgleich erhalte, sei sich die Kommission noch uneinig: «Es gab Stimmen, die bereits in die Session wollten, andere lehnten ab – im Bewusstsein, dass das auch gewisse Wellen wirft.»

Reform der AHV mit zwei Abstimmungsvorlagen

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Die AHV-Reform umfasst zwei Vorlagen: die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21) und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) .

Über die zwei Vorlagen wird separat abgestimmt. Sie bilden aber eine einzige Reform und sind miteinander verknüpft. Wird eine der beiden Vorlagen abgelehnt, scheitert die ganze Reform.

Gesetzesänderung AHV 21

Die Reform zur Stabilisierung der AHV soll die Altersrenten für die nächsten Jahre sichern. Neu ist ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer vorgesehen. Die Angleichung wird für die betroffenen Frauen mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Zudem wird die Pensionierung zwischen 63 und 70 Jahren frei wählbar und die Erwerbstätigkeit kann dank Teilrenten schrittweise reduziert werden.

Zusatzfinanzierung durch höhere Mehrwertsteuer

Mit einer leichten Erhöhung der Mehrwertsteuer werden höhere Einnahmen für die AHV generiert. Diese Erhöhung ist eine Verfassungsänderung, über die zwingend abgestimmt werden muss.

Mit «Wellen» meint Ettlin das Signal, das diese Verschiebung für die Abstimmung über die AHV-Reform am 25. September sendet. Der Aufschub verärgert die Frauen aus beiden politischen Lagern. Bürgerliche Frauen unterstützten die Vorlage, weil sie eine bessere Absicherung der Frauen in der zweiten Säule erwarteten.

SP kritisiert Spiel auf Zeit

Linke Frauen wie SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer sehen sich in ihrer Kritik an der AHV-Reform bestätigt. Sie lehnen die Erhöhung des AHV-Alters für Frauen ab, weil diese im Schnitt nur halb so hohe Pensionskassenrenten erhalten wie die Männer.

Abstimmungsunterlagen
Legende: Das Schweizer Volk stimmt am 25. September unter anderem über die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre ab. Keystone/Gaetan Bally

Hier werde jetzt auf Zeit gespielt, kritisiert Meyer: Die bürgerllichen Ständeräte liessen die Frauen einmal mehr warten und erwarteten von den Stimmberechtigten, die Katze im Sack zu kaufen. «Sie zwingen bei einem Ja zur AHV-Vorlage die Frauen zwar, ein Jahr länger zu arbeiten, doch sie spielen auf Zeit und riskieren, dass es gar keine Verbesserungen in der zweiten Säule geben wird.»

Sie spielen auf Zeit und riskieren, dass es gar keine Verbesserungen in der Zweiten Säule gibt.

Wenn die bürgerlichen Ständeräte eine Lösung gewollt hätten, wäre dies laut Meyer bereits viel früher möglich gewesen. Bereits in der Sommersession wollte der Ständerat konkrete Vorschläge für die Besserstellung der Frauen in der Pensionskasse beschliessen. Doch der Ständerat schickte die Vorlage damals zurück in seine vorberatende Kommission.

Pensionskassenverband bedauert Verschiebung

Nun wird auch der zweite Anlauf verschoben, wohl auf die Wintersession und damit nach der AHV-Abstimmung. Der Schweizerische Pensionskassenverband bedauert den Entscheid und appelliert an die Ständeratskommission, auf «unrealistische und teure Sonderlösungen zu verzichten».

Rendez-vous, 08.09.2022, 12:30 Uhr

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