Das Tragen religiöser Bekleidung, welche das Gesicht verhüllt, ist in sechs EU-Ländern verboten. In Deutschland und Spanien gibt es regionale Verhüllungsverbote. Auch in der Schweiz war es bereits vor der nationalen Abstimmung über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» in den Kantonen Tessin und St. Gallen verboten, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu verhüllen.
In mindestens 13 EU-Staaten gibt es inoffizielle Richtlinien für das Tragen religiöser Symbole, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder in der Schule. In 22 EU-Ländern wurden Gesetze vorgeschlagen, in den meisten Fällen aber nicht durchgesetzt, wie eine Studie der «Open Society Foundation» des Milliardärs George Soros zeigt.
So wurden die Rechtslage und die politische Debatte zum Verhüllungsverbot in 28 EU-Staaten untersucht. Auch einige Nicht-EU Staaten haben partielle Verhüllungsverbote.
Fast alle Einschränkungen wurden nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 eingeführt, oft mit Unterstützung rechtspopulistischer Parteien.
Zu den meistgenannten Begründungen gehören die Förderung der Integration, die öffentliche Sicherheit, die Gleichberechtigung der Geschlechter, soziale Homogenität und die Trennung von Kirche und Staat.
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Noch selten war eine Fragestellung für mich so schwer zu beantworten. Ich möchte Ja sagen zur religiösen Freiheit und zur persönlichen Freiheit moslemischer Frauen. Auch möchte ich ja sagen zur Freiheit sich zu kleiden wie man will. Andererseits lehne ich nicht christliche, religiöse Zeichen in der Schweiz ab und ich sehe darin auch ein potentielles Sicherheitsproblem. Zudem ist meine Freiheit ja auch eingeschränkt. Nackt darf ich ja nun auch nicht in's Tram... Deshalb ein Ja mit weinendem Auge
Antwort von Philippe Sauter (PhilS)
Mein grösstes Problem war es so etwas in die Verfassung zu schreiben. Das scheint mir einfach falsch.
1. gehört eine Kleidervorschrift nicht in die Verfassung (Gesetz meinetwegen, Verfassung nein).
2. nervt mich der Trend immer alles in die Verfassung schreiben zu wollen. Die Verfassung sollte meiner Meinung nach die Grundrechte, Struktur des Staates regeln etc.
Alles andere soll via Gesetz gemacht werden. Sonst verwässert es irgendwie die Verfassung.
Das Verhüllungs-Verbot betrifft die Frauen, welche von Männern Bekleidungs-Vorschriften umsetzen müssen, aus - angeblich und immer noch vorhandenen - "religiösen Gründen"! Das darf in der Schweiz nicht weiter zugelassen werden. Aber es steht allen Leuten frei, ihre religiösen Rythen dort - in den Ländern - auszuleben, wo diese immer noch "usus" sind!
3 Kommentare
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