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Änderung Verrechnungssteuer Steuerreform wird laut Bürgerlichen mehr nützen als kosten

  • Eine Allianz von bürgerlichen Politikerinnen und Politikern wirbt für ein Ja zur Reform der Verrechnungssteuer am 25. September .
  • Das neue Regime werde zu mehr Einnahmen führen. Die Angst vor hohen Steuerausfällen sei unbegründet.
  • SP, Grüne und Gewerkschaften warnen vor grossen Steuerausfällen.

Um den Fremdkapitalmarkt zu stärken, wollen Bundesrat und Parlament die Zinserträge mit einer Ausnahme von der Verrechnungssteuer befreien und die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufheben. Konkret sollen ab 2023 neu herausgegebene Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Zudem sollen Anteile von ausländischen Geldmarktfonds von der Stempelabgabe befreit werden.

SP, Grüne und Gewerkschaften haben gegen die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee argumentiert mit finanziellen Verlusten für den Bund. SVP, Die Mitte, FDP und GLP kontern nun zusammen mit den Wirtschaftsverbänden: Die Reform sei eine Win-win-Situation, gaben sie am Dienstag vor den Medien in Bern unisono zu Protokoll.

Wertschöpfung in die Schweiz zurückholen

Generell vertreibe die Verrechnungssteuer Finanzierungen von Unternehmen ins Ausland, sagte SVP-Nationalrat Thomas Matter (ZH). «Geschäfte, Arbeitsplätze, Sozialversicherungsbeiträge und vor allem Steuereinnahmen werden ins Ausland verschenkt.» Wenn man diese Wertschöpfung zurück in die Schweiz hole, würde sowohl der Staat als auch die Wirtschaft profitieren.

Konzerne geben Obligationen in Luxemburg und London aus

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Aufgrund der Nachteile durch die Verrechnungssteuer emittieren Schweizer Konzerne ihre Obligationen in der Regel nicht in der Schweiz, sondern im Ausland, wo es keine Verrechnungssteuer gibt. Vor allem in Luxemburg und zunehmend auch in London werden die Anleihen gehandelt. Mit der Reform könnten Anleihen im Wert von 470 Milliarden Franken in die Schweiz zurückgeholt werden, sagen die Befürworter.

Es sei höchste Zeit, den Schweizer Kapitalmarkt wieder attraktiv zu machen. Die vorliegende Reform sei dafür der richtige Weg. «Die Verrechnungssteuer wird nur dort angepasst, wo sie Geschäft und Steuereinnahmen ins Ausland verscheucht.» Trotz der Reform bleibe die Verrechnungssteuer eine wichtige Einnahmequelle für den Bund.

Steuern andernorts verwenden

Laut Nationalrat Philipp Kutter (Mitte/ZH) gehören insbesondere Kantone und Städte zu den Gewinnern der Vorlage. «Wird die Verrechnungssteuer auf Obligationen abgeschafft, so sinken folglich die Zinskosten für Kantone und Städte.» Die öffentlichen Körperschaften könnten bis zu 200 Millionen Franken jährlich sparen.

Jeder Steuerfranken, der nicht für Zinsen ausgegeben wird, kann für Sinnvolleres verwendet werden.
Autor: Philipp Kutter Nationalrat, Die Mitte (ZH)

Die Ersparnisse seien und eine willkommene Entlastung für Kantone und Städte. «Jeder Steuerfranken, der nicht für Zinsen ausgegeben wird, kann für Sinnvolleres verwendet werden.»

Heute zahlten beispielsweise das Kinder- und das Universitätsspital Zürich, die Genfer Verkehrsbetriebe oder diverse Energieversorger unnötig hohe Zinsen auf dem schrumpfenden Schweizer Kapitalmarkt, machte die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy geltend.

Die Nationalräte, welche die Gesetzesänderung befürworten, sitzen auf dem Podium im Medienzentrum des Bundeshaus.
Legende: Nationalrätin Kathrin Bertschy (GLP/BE) spricht an Medienkonferenz zur Reform der Verrechnungssteuer. Zu den Befürwortern gehören ausserdem (v. l. n. r.) die Nationalräte Thomas Matter (SVP/ZH), Philipp Kutter (Mitte/ZH) und Olivier Feller (FDP/VD). KEYSTONE/Peter Klaunzer

Für den Waadtländer FDP-Nationalrat Olivier Feller ist die Reform auch nachhaltig. Im Vergleich mit dem Ausland seien in der Schweiz in den vergangenen Jahren viel weniger «grüne Anleihen» herausgegeben worden, gab er zu bedenken. Der Grund dafür sei die Verrechnungssteuer auf Obligationen, die es in Konkurrenzmärkten, wie beispielsweise in Luxemburg, nicht gebe.

Die Stimmbevölkerung entscheidet am 25. September über die Vorlage.

Rendez-vous, 23.08.2022, 12:30 Uhr ; 

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