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Ärztezentrum Mutschellen Aargauer Arzt soll trotz Berufsverbot gearbeitet haben

  • Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Ärztezentrums Mutschellen Anklage erhoben.
  • Ihm wird vorgeworfen, trotz Berufsverbot weiterhin als Arzt praktiziert zu haben.
  • In seiner Funktion als Geschäftsführer habe er sich zudem unter anderem wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung strafbar gemacht.

Dem heute 63-jährigen wurde die Bewilligung zur Berufsausübung als Arzt rechtskräftig entzogen. Trotzdem eröffnete er in Berikon AG das Ärztezentrum Mutschellen, wo er nicht nur als Geschäftsführer tätig war, sondern weiterhin auch als Arzt praktizierte.

Im Januar dieses Jahres führte die Aargauer Staatsanwaltschaft im Ärztezentrum Mutschellen eine Hausdurchsuchung durch. Der Angeklagte sass anschliessend bis Mitte März 2018 in Untersuchungshaft.

Was für eine Strafe die Staatsanwaltschaft dem Gericht benatragt, wird an der Gerichtsverhandlung bekannt gegeben. Wann diese vor dem Bezirksgericht Bremgarten stattfindet, ist noch nicht bekannt.

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