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Affäre Hildebrand Thurgauer Anwalt Lei erneut vor Gericht

Seit dem Rücktritt sind mehr als fünf Jahre vergangen – juristisch ist die «Affäre Hildebrand» aber noch nicht abgeschlossen: Heute Freitag beschäftigt sich das Zürcher Obergericht mit der Herausgabe der privaten Bankdaten des ehemaligen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand.

Einem IT-Mitarbeiter einer Bank wird mehrfache Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen. Der Thurgauer SVP-Kantonsrat und Anwalt Hermann Lei muss sich wegen Gehilfenschaft dazu verantworten, weil er den IT-Mitarbeiter – einen alten Schulkollegen – unterstützt hatte.

Das Bezirksgericht Zürich hatte die beiden im April 2016 schuldig gesprochen. Den Gehilfen Lei bestrafte es mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen – und damit härter als den Haupttäter, der mit 45 Tagessätzen davongekommen war. Beide hatten einen Freispruch verlangt.

Der IT-Mitarbeiter hatte im Oktober 2011 private Bankdaten des damaligen Nationalbankpräsidenten kopiert. Auf dem Kontoauszug waren zwei Devisengeschäfte ersichtlich – und zwischen dem gewinnträchtigen Kauf und Verkauf von 400'000 US-Dollar lag der Entscheid der Nationalbank, einen Euro-Mindestkurs einzuführen.

Kontakt zu Christoph Blocher

Dem Bankmitarbeiter waren diese privaten Transaktionen suspekt. Er nahm in der Folge Kontakt zu seinem Schulfreund auf. Dieser vermittelte Kontakte zu Parteikollegen – unter anderem zu Christoph Blocher – sowie zu Journalisten.

Der Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand selbst trat schliesslich im Januar 2012 zurück. Er begründete den Schritt damit, dass er nicht in der Lage sei, zweifelsfrei zu beweisen, dass seine damalige Frau die publik gewordenen Devisengeschäfte getätigt habe.

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