Wer wann im Spital übernachten darf, regelt der Kanton Luzern seit 2017 per Leistungskatalog. Luzern führte damals als erster Kanton eine Liste mit zwölf Gruppen von Eingriffen ein, an deren Kosten er sich nur noch dann für eine stationäre Behandlung beteiligt, wenn diese medizinisch begründet ist. Der Kanton muss an die stationären Behandlungen nämlich 55 Prozent zahlen, die ambulanten gehen ganz zu Lasten der Krankenkassen.
Jetzt zeigt sich: Der Trend zu mehr ambulanten Behandlungen setzte schon lange vor dieser Liste ein. Dies zeigen neuste Zahlen von Lustat Statistik Luzern, die am Donnerstag vorgestellt wurden.
Bestehende Entwicklung verstärken
Die Einführung der Liste sei aber trotzdem sinnvoll, sagt der Luzerner Gesundheitsdirektor Guido Graf. Mit dem Entscheid von 2017 wolle man eine bestehende Entwicklung verstärken. Man habe bei der Bevölkerung das Bewusstsein für ambulant vor stationär geschaffen. Dass die Entwicklung bereits vorher begann, könnte etwa mit der Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2012 zusammenhängen.
56'300 stationäre Hospitalisierungen verzeichneten die Luzerner Spitäler 2016, das waren 7 Prozent mehr als im Jahr 2013. Im gleichen Zeitraum stiegen die ambulanten Konsultationen um 13 Prozent auf 784'000 Fälle an.
Weniger Betten in Spitälern nötig
Die Bevölkerung wuchs seit 2013 um rund 3,5 Prozent, wie Lustat-Direktor Norbert Riesen ausführte. Man könne mindestens teilweise von einer erfolgten Verlagerung von stationär hin zu ambulant ausgehen. Dass die Fallzahl über dem Bevölkerungswachstum liegt, könne unter anderem mit der alternden Bevölkerung erklärt werden.
Die Zahl der Betten reduzierte sich leicht auf 1020. Die mittlere Aufenthaltsdauer ging ebenfalls zurück von 6,2 im Jahr 2012 auf 5,6 Tage. Die Zahl der Vollzeitstellen stieg auf 6200. Dies könne etwa darauf zurückzuführen sein, dass eine spätere Einlieferung eine intensivere Betreuung bedeute.