- Im Moment werden im Rahmen des Baselbieter Energiepakets keine neuen Gesuche bearbeitet.
- Das Gericht hat wegen einer Klage dem Kanton untersagt, weiter mit der Firma IWF zusammen zu arbeiten.
- Der Kanton hat begonnen, selbst ein Angebot aufzubauen
Jahrelang vergab der Kanton Baselland den Auftrag, Fördergesuche im Rahmen des Energiepakets zu bearbeiten, unter der Hand. Wer im Baselbiet Beiträge an neue, besonders gut isolierte Fenster beantragte, landete bei der Firma IWF, einer Tochterfirma der Wirtschaftskammer.
Letztes Jahr schrieb die Baudirektion den Auftrag zum ersten Mal aus. Allerdings änderte sich nichts: Zum Handkuss kam wieder die Firma IWF. Gegen diesen Entscheid klagt jetzt die Zürcher Firma Effienergie, die selber ein Angebot gemacht hatte. Er habe sich den Schritt zu diesem Entscheid nicht leicht gemacht, betont Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer Thomas Nordmann. «Aber es kommt irgendwann ein Punkt, da muss ich sagen, so geht es nicht.»
Renommierte Firma war günstiger, ging trotzdem leer aus
Laut Normann ist seine Firma fast zwanzig Prozent günstiger gewesen, habe den Zuschlag aber dennoch nicht bekommen. Der Kanton hatte das Kriterium Qualität, das mit 60 Prozent gewichtet wurde, in drei Bereiche aufgeteilt. Und für einen dieser Bereiche bekam Nordmanns Firma eine glatte Eins, also die schlechtest mögliche Note. «Note 1 würde uns ja völlige Unfähigkeit unterstellen. Das ist merkwürdig, ja fast entwürdigend.» Schliesslich habe die Effienergie bis heute 85'367 Projekt geprüft mit einer Fördersumme von 850 Millionen Franken.
Tatsächlich bearbeitet Effienergie mit Sitz in Zürich Förderversuche für die halbe Schweiz. Nicht weniger als dreizehn Kantone haben sie nach einer Ausschreibung damit beauftragt. Und sind offenbar mit ihr zufrieden, wie eine Nachfrage bei den Kantonen Aargau und Zürich zeigt: «Wir haben bis heute nur gute Erfahrungen gemacht. Wir hatten hohe Erwartungen, aber diese wurde auch erfüllt», sagt Antje Horvath von der Zürcher Baudirektion.
Gesuche bleiben liegen
Beim Kanton will man sich wegen des laufenden Verfahrens nicht dazu äussern. Markus Stöcklin, Leiter des Rechtsdienstes der Baudirektion, bestätigt aber, dass der Kanton angefangen habe, neue Gesuche selber zu bearbeiten. Denn seit dem 1. Januar ist es ihm gerichtlich untersagt, bei neuen Gesuchen weiter mit der Firma IWF zusammenzuarbeiten. Allerdings bleiben die Gesuche im Moment noch liegen, da die Förderstelle des Kantons erst aufgebaut werden muss. Wie lange der Kanton diese Aufgabe selber übernehmen muss, ist noch offen: Ein Termin für eine Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht steht noch nicht fest. Und bis es soweit ist, darf der Kanton die neuen Gesuche nicht mehr vom Altmarkt bearbeiten lassen.
(Regionaljournal Basel 17:30)