Die neuen Gesuche um Förderbeiträge aus dem Baselbieter Energie-Paket werden seit kurzem vom Kanton selber bearbeitet - beziehungsweise bleiben liegen, da der Kanton erst eine Bearbeitungsstelle aufbauen muss. Grund ist ein vorläufiges richterliches Verbot, weiter mit der Firma IWF zusammen zu arbeiten. IWF ist eine Tochterfirma der Wirtschaftskammer, die seit Jahren die Gesuche im Auftrag des Kantons bearbeitet. Zu dem Verbot kam es in Zusammenhang mit der erstmaligen Ausschreibung und Vergabe dieses Auftrags letztes Jahr. Eine Zürcher Firma hatte gegen die Vergabe geklagt.
Hotline immer noch in Betrieb
Offenbar tut sich der Kanton aber noch schwer, die Auflage des Gerichts vollständig umzusetzen. Ein Testanruf auf die Hotline des Energiepakets führte nach wie vor zur Firma IWF. Der Leiter des Rechtsdienstes der Baselbieter Baudirektion Markus Stöcklin bestreitet, dass der Kanton das Verbot nicht respektiere. Aber man habe die Hotline von IWF für die 1500 hängigen Gesuche weiterlaufen lassen, da man erst seit kurzem daran sei, selber etwas aufzubauen: «Wir können auch nicht zaubern.»
Anders sieht das der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer. Zum konkreten Fall will er sich zwar nicht äussern. Aber, so Schefer grundsätzlich, kantonale Behörden hätten sich an einen Gerichtsentscheid zu halten. Da müssten sie auch die Konsequenzen tragen, dass es vorübergehend eine Lücke gebe.