Die Sommermonate sind in der Abteilung Einbürgerungen auf dem Gemeindeamt des Kantons Zürich normalerweise ruhig. Wegen der Ferien gehen in diesen Monaten auf dem Amt jeweils weniger Gesuche ein. Dieses Jahr war es anders: Im Juli und August registrierte das Gemeindeamt fast doppelt so viele Gesuche, wie im Jahr zuvor. Hintergrund sind die höheren Hürden für den Schweizer Pass, die ab nächstem Jahr gelten.
Keine Überraschung
So ein Anstieg sei normal, wenn die Richtlinien für die Einbürgerung verschärft werden, erklärt Sarah Notter, die Leiterin der Abteilung. Schon als 2015 der obligatorische Deutschtest für Einbürgerungswillige eingeführt wurde, stiegen im Jahr zuvor die Einbürgerungsgesuche stark an.
Es haben sich Leute gemeldet, die schon 40 Jahre und mehr in der Schweiz leben.
Die neuen Verschärfungen betreffen vor allem Jahresaufenthalter und Ausländer mit dem Status F, also abgewiesene Asylbewerber, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können.
Die überwiegende Mehrheit der Einbürgerungesuche werde aber von Leuten mit einer C-Bewilligung gestellt, die schon lange in der Schweiz leben, stellt Notter fest. Nun werde sorgfältig geprüft, ob die Gesuchsteller die Kriterien für eine Einbürgerung erfüllen.