Fast jede dritte Schweizerin, jeder dritte Schweizer gehört bezüglich des Coronavirus zur Risikogruppe. Rund 2.6 Millionen Menschen haben entweder eine Vorerkrankung wie Bluthochdruck oder Diabetes; sind über 65 Jahre alt; oder beides. Das ergab eine Analyse des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums. Viele von ihnen sind im arbeitsfähigen Alter und stehen wegen der Coronakrise nun vor schwierigen Fragen. Soll ich noch zur Arbeit? Wenn nicht, erhalte ich meinen Lohn weiterhin? Was, wenn ich mit gefährdeten Menschen zusammenlebe?
Trotz Vorerkrankung arbeiten gehen
Die Verunsicherung bei den betroffenen Personen ist gross, das spürt auch die Zentralschweizer Gewerkschaft Syna Region Luzern. Agron Gjuraj, der Leiter des Regionalsekretariats Luzern, Ob- und Nidwalden, erhält seit Wochen Anrufe von besorgten Arbeitnehmenden. «Wir hatten Anrufe von Leuten, die wegen einer Vorerkrankung zu Hause blieben und plötzlich keinen Lohn mehr bekamen. Der Arbeitgeber meldete keine Kurzarbeit an für sie.» Die Gewerkschaft hätte intervenieren müssen, damit der Lohn wieder ausgezahlt wurde. «Glücklicherweise handelt es sich dabei um Einzelfälle», so der Gewerkschaftssekretär.
Bei grösseren Arbeitgebern passieren solche Sachen nicht, doch auch sie sind gefordert. Beim grössten Arbeitgeber der Zentralschweiz, beim Luzerner Kantonsspital, heisst es etwa, dass in allen Bereichen Menschen aus der Risikogruppe arbeiteten. Zu Beginn seien viele zu Hause geblieben, mittlerweile würden die meisten jedoch wieder arbeiten, schreibt das Kantonsspital auf Anfrage. «Die Schutzmassnahmen werden in diesen Fällen verstärkt, laufend beobachtet und der Entwicklung angepasst.»
«Die Krise schweisst auch zusammen»
Bei der Migros Luzern – welche für die ganze Zentralschweiz zuständig ist – gehören rund 250 der 6000 Mitarbeitenden zur Risikogruppe, wie es auf Anfrage heisst. «Sie können individuell entscheiden, ob und wie sie weiterarbeiten möchten. Die Mehrheit hat sich für einen Arbeitseinsatz mit den entsprechenden Schutzmassnahmen entschieden.» Es lägen jeweils ärztliche Atteste vor, die bescheinigen, dass die Arbeit möglich ist. Wer von der Kurzarbeit betroffen sei, würde bei der Migros 100 Prozent des Lohnes bekommen – 80 Prozent von der Sozialversicherung und 20 Prozent von der Genossenschaft Migros Luzern.
Zum Schluss noch das Beispiel eines KMU: Die Bäckerei Christen aus Buochs hat Filialen in Nidwalden und Obwalden. Von den Angestellten seien gerade mal zwei Personen betroffen. Eine davon sei bereits wieder am Arbeiten, die andere bleibe noch zu Hause. Für sie sei Kurzarbeit angemeldet worden.
Gerade Unternehmer mit kleineren Firmen seien oft genauso verunsichert, wie die Mitarbeitenden selber, meint Agron Gjuraj von der Syna Luzern. Das habe durchaus auch eine positive Seite. «Wir bekamen nicht nur Anrufe von Arbeitnehmern, sondern auch viele von Arbeitgebern, die uns ihre Fragen stellen. Das hat uns als Gewerkschaft mit den Arbeitgebern enger zusammengeschweisst.»