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Asyldebatte Kanton Bern Klare Trennung von abgewiesenen und aufgenommenen Asylsuchenden

Das Berner Kantonsparlament steht hinter dem Kurs der Regierung. Die Ratslinke ist mit ihren Anträgen abgeblitzt.

Die Berner Kantonsregierung will mit der Asylreform einerseits die Integration von Asylsuchenden fördern, andererseits die Wegweisungen von abgewiesenen Menschen rascher vollstrecken. Die Mehrheit des Parlaments hat sich hinter diesen Kurs gestellt.

So müssen Familien mit negativem Asylentscheid auch dann in eine Nothilfeunterkunft umziehen, wenn sie Schulkinder haben. Eine Minderheit von Linken und EVP wollte ihnen ermöglichen, bis zur Ausreise in der bisherigen Unterkunft zu bleiben. So könne man den Kindern einen Schulwechsel für eine bloss kurze Zeit ersparen.

Die Ratsmehrheit sah es anders. Mit der Asylreform strebe man ja eine konsequente Trennung an zwischen jenen Menschen, die bleiben dürfen und jenen, die gehen müssen. Dieses System sei konsequent durchzuziehen.

Unterirdische Unterkünfte bleiben bestehen

Abgelehnt wurde auch ein Antrag von Christa Ammann (Alternative Linke), der sich gegen unterirdische Asylunterkünfte richtete. Diese führten zu gesundheitlichen Schäden wegen der schlechten Luft und zu psychischen Problemen.

Die Ratsmehrheit war der Meinung, die Möglichkeit von unterirdischen Unterkünften müsse bestehen bleiben. So behalte der Kanton die nötige Flexibilität, wenn er wieder einmal sehr viele Plätze brauche.

Möglichkeit, bis zur Ausreise weiterzuarbeiten

Einen kleinen Erfolg verbuchte der Grünliberale Michael Köpfli. Er setzte sich ein für Menschen, die noch im alten Asylsystem einen Arbeitsplatz oder eine Lehrstelle gefunden haben und nun aufgrund eines negativen Entscheids von einem Arbeitsverbot bedroht sind.

Für sie braucht es laut Köpfli eine Härtefallregelung, damit sie bis zur Ausreise weiter arbeiten könnten. Die vorberatende Kommission wird für die zweite Lesung nach einer passenden Formulierung suchen, wenngleich Polizeidirektor Philippe Müller (FDP) mahnte, es gebe aufgrund der Bundesvorgaben kaum Spielraum.

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