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Haben Polizisten in Notwehr gehandelt? (14.12.2017)
Aus Audio SRF 1 vom 14.12.2017.
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Attacke in Flums Staatsanwaltschaft untersucht Schussabgabe

Der letzte Waffeneinsatz

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Der letzte Schusswaffengebrauch von Polizisten liegt 15 Jahre zurück. Damals trat ein Mann mit einem Sturmgewehr vor Polizisten, diese schossen daraufhin auf den Mann und verletzten ihn. Die Anklagekammer entschied damals ebenfalls, dass der Vorfall genauer untersucht werden muss. Das Strafverfahren wurde später aufgehoben.

Rückblick: Am 22. Oktober griff ein 17-Jähriger in Flums im Kanton St. Gallen mehrere Passanten mit einem Beil an und verletzte diese zum Teil schwer. Die Polizei konnte den mutmasslichen Täter nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz festnehmen. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Strafuntersuchung gegen den Mann ein. Die Schussabgabe der beiden Polizisten wurde zum Fall für die Anklagekammer.

Entscheid: Die Anklagekammer kommt dann zum Zug, wenn es um Anzeigen gegen Staatsangestellte, beispielsweise Polizisten, geht. Sie muss dann entscheiden, ob sie der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung für eine Strafuntersuchung erteilt - oder nicht. In diesem Fall hat sie die Ermächtigung erteilt.

Die Begründung: Die Anklagekammer schreibt, dass ein polizeilicher Schusswaffeneinsatz ein seltenes Ereignis von erheblichem Gewicht darstelle, das grundsätzlich einer Abklärung bedarf.

So geht es weiter: Die Staatsanwaltschaft muss die Schussabgabe nun untersuchen und klären, ob der Schusswaffeneinsatz rechtmässig war.

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