Rückblick: Am 22. Oktober griff ein 17-Jähriger in Flums im Kanton St. Gallen mehrere Passanten mit einem Beil an und verletzte diese zum Teil schwer. Die Polizei konnte den mutmasslichen Täter nach einem Taser- und Schusswaffeneinsatz festnehmen. Die Staatsanwaltschaft leitete eine Strafuntersuchung gegen den Mann ein. Die Schussabgabe der beiden Polizisten wurde zum Fall für die Anklagekammer.
Entscheid: Die Anklagekammer kommt dann zum Zug, wenn es um Anzeigen gegen Staatsangestellte, beispielsweise Polizisten, geht. Sie muss dann entscheiden, ob sie der Staatsanwaltschaft die Ermächtigung für eine Strafuntersuchung erteilt - oder nicht. In diesem Fall hat sie die Ermächtigung erteilt.
Die Begründung: Die Anklagekammer schreibt, dass ein polizeilicher Schusswaffeneinsatz ein seltenes Ereignis von erheblichem Gewicht darstelle, das grundsätzlich einer Abklärung bedarf.
So geht es weiter: Die Staatsanwaltschaft muss die Schussabgabe nun untersuchen und klären, ob der Schusswaffeneinsatz rechtmässig war.