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Aufruf zu Gewalt in Predigt? Untersuchung gegen Krienser Imam eingestellt

Der Verdacht, ein Imam habe in einer Moschee zu Gewalt gegen Frauen aufgerufen, konnte nicht nachgewiesen werden.

«Die Vorwürfe gegen den Imam waren sehr schwerwiegend», sagt Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft gegenüber SRF News. Aus diesem Grund seien auch viele gezielte Massnahmen in die Untersuchungen einbezogen worden. Der 39-jährige Imam sei im Oktober 2019 festgenommen worden. Bei einer Hausdurchsuchung sei aber nichts Nachteiliges zum Vorschein gekommen. Auch die Untersuchungen hätten den Verdacht der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nicht nachweisen können. «Wir konnten ihm nicht nachweisen, dass er direkt zu Gewalt aufgerufen hat», sagt Simon Kopp.

«Ehefrauen mit leichten Schlägen disziplinieren»

Die Ermittlungen gegen den aus dem Irak stammende Imam nahmen ihren Anfang, nachdem Medien berichtetet hatten, er habe in einem Freitagsgebet in der Krienser Moschee Dar Assalam den Gläubigen geraten, ihre Ehefrauen mit leichten Schlägen zu disziplinieren, wenn andere Massnahmen, wie Gespräche und das Verlassen des Ehebetts, nichts genützt hätten.

Der Vorstand der Moschee hatte den Imam in der Folge freigestellt. Er begründete dies damit, dass er die Verfassungen der Schweiz und des Kantons Luzern respektiere. In der Moschee dürfe kein Hass, keine Hetze und keine Gewalt verbreitet werden. Es würden weder radikale Prediger noch radikale Reden akzeptiert. Auf Anfrage wollten die Verantwortlichen der Moschee am Dienstag keine Stellung zur Einstellung der Untersuchungen nehmen. Eine schriftliche Stellungnahme folge demnächst.

Der Dar Assalam Verein gehört zur Islamischen Gemeinde Luzern (IGL), der acht islamischen Vereine angehören. Seit 2005 ist die IGL im Auftrag der Vereine Ansprech- und Dialogpartner der Luzerner Muslime für Behörden, Kirchen und der Öffentlichkeit. Im Kanton Luzern leben rund 20'000 Muslime.

Als Folge des Vorfalls empfahl die IGL, künftig alle Predigten aufzuzeichnen und die Aufnahmen ein Jahr lang aufzubewahren. Zudem sollen die Gemeinden vier Personen einführen, die ständig bei Predigten dabei sind und einschreiten könnten.

Regionaljournal Zentralschweiz, 05.05.2020, 12:03 Uhr ; 

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