- Zürcher Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sollen künftig den gleich hohen Lohn erhalten wie Lehrpersonen auf der unteren Primarschul-Stufe.
- Das will die Zürcher Kantonsregierung. Der tiefere Lohn von Kindergärtnerinnen ist in verschiedenen Kantonen ein Thema.
- Nur neu ausgebildete Lehrkräfte sollen von der Änderung profitieren.
- Das sorgt beim Verband Kindergarten Zürich für Kritik.
Der Kanton Zürich will nun die Lohngleichheit zwischen Kindergarten- und Primarstufe erreichen, indem die Ausbildung vereinheitlicht wird. Alle Lehrpersonen sollen neu so ausgebildet werden, dass sie Kinder vom Kindergartenalter bis zur dritten Klasse unterrichten können, so der Vorschlag der Regierung.
«Dies ist ein erster Schritt, die Arbeitsbedingungen der Kindergarten-Lehrpersonen zu optimieren», sagte Bildungsdirektorin Silvia Steiner heute zum «Regionaljournal». Die Kindergartenlehrerinnen kämpfen schon lang um höhere Löhne. Bisher erfolglos, das Bundesgericht entschied vor zwei Jahren, dass der Lohnunterschied zu den Primarschullehrpersonen gerechtfertigt sei.
Nur junge Kindergärtnerinnen profitieren
Neu steigt der Einstiegslohn um etwa 5000 Franken, auf rund 80'000 Franken im Jahr. Ursina Zindel, Präsidentin des Verbands Kindergarten Zürich und selbst Kindergärtnerin, begrüsst diesen Schritt, kritisiert aber, dass es keine Lohnerhöhung für alle sei.
Denn von den höheren Löhnen sollen nur neu ausgebildete Lehrkräfte profitieren. Also diejenigen, die in den letzten 10 Jahren die neue, kombinierte Ausbildung zur Primar- und Kindergarten-Lehrerin absolviert haben. Erst etwa 40 Prozent der Kindergärtnerinnen haben diese Ausbildung. Der Rest geht leer aus. Unfair, findet Ursina Zindel. «Junge wie alte Kindergarten-Lehrpersonen leisten dieselbe Arbeit und es soll gleich entlöhnt sein.»
Junge wie alte Kindergarten-Lehrpersonen leisten dieselbe Arbeit und es soll gleich entlöhnt sein.
Silvia Steiner zeigt Verständnis für diese Kritik. «Natürlich können die älteren Kindergärtnerinnen nichts dafür, dass sie ihre Ausbildung zu einer Zeit machten, als es diese noch nicht kombiniert gab», sagt sie, «aber eine pauschale Überführung in diese Lohnklasse ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.» Sie verweist auf das Bundesgerichtsurteil vor zwei Jahren, welches die Kindergärtnerinnen mit ihrer Lohnklage ausgelöst hatten.
Es soll eine möglichst kurze berufsbegleitende Weiterbildung geben, um sich für die höhere Lohnstufe zu qualifizieren. Dieser Vorschlag wird nun von den Betroffenen beraten, dann entscheidet der Zürcher Kantonsrat.