Die Vorgeschichte: Bei der Untersuchung des Tötungsdeliktes war auch ein Urner Polizist beteiligt, der eine private Auseinandersetzung mit Walker hatte. Deshalb kam der Vorwurf auf, dieser Polizist hätte in den Ausstand treten müssen.
Diese Frage beschäftigte in der Folge auch die Urner Politik, worauf die Kantonsregierung eine externe Untersuchung in Auftrag gab. Der frühere Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster sollte klären, ob der Beamte in den Ausstand hätte treten müssen und ob die entsprechenden Regeln ausreichend sind.
Externe Untersuchung wird sistiert: In seinem Bericht kann Uster die entscheidende Frage aber nicht beantworten. Die Klärung der Ausstandsfrage würde «eine materielle Prüfung voraussetzen, die jedoch den Strafbehörden vorbehalten ist», hält Uster fest. Er empfiehlt deshalb, die Untersuchung zu sistieren, bis das Strafverfahren rechtsgültig abgeschlossen ist. Die Urner Regierung kommt dieser Empfehlung nach.
In der Zwischenzeit setzte die Urner Regierung einen weiteren Rat von Uster um: Sie hat zusammen mit dem Obergericht die Weisungen präzisiert, wann ein Beamter in Ausstand treten muss und wer die entsprechenden Entscheide fällt.
Externe Untersuchung wird wieder aufgenommen: Im Dezember 2018 entscheidet die Urner Regierung die externe Untersuchung nach Abschluss des Strafverfahrens wieder aufzunehmen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Eine externe Fachperson soll beauftragt werden, die offenen Fragen zu klären. Die Sicherheitsdirektion unter der Leitung von Regierungsrat Dimitri Moretti wurde mit dem Vollzug beauftragt.
Mit dem rechtskräftigen Urteil, sei auch der Zeitpunkt gekommen, die mediale Berichterstattung über den Fall aufzuarbeiten, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Regierungsrat will anfangs 2019 einen Auftrag für eine medienwissenschaftliche Analyse erteilen.