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Ausstandspflicht verletzt? Die externe Untersuchung im Fall Walker wird wieder aufgenommen

Der Urner Regierungsrat hat entschieden, die Administrativuntersuchung nach Abschluss des Prozesses weiterzuführen.

Der Fall Walker - die Chronologie

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Die Taten:

Januar 2010: Walker schiesst vor seiner Bar in Erstfeld auf einen Gast. Dieser bleibt unverletzt

November 2010: Auf Walkers damalige Frau wird dreimal geschossen, sie trägt lebensgefährliche Verletzungen davon.

Die Urteile:

Oktober 2012 - Urteil Landgericht Uri: Walker wird wegen Gefährdung des Lebens (Vorfall Januar) und versuchten Mordes (Mittäterschaft beim Vorfall November) zu 10 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schütze erhält 8,5 Jahre wegen versuchten Mordes. Er akzeptiert das Urteil, hat die Strafe inzwischen abgesessen und ist ausgeschafft worden.

September 2013 - Urteil Obergericht Uri: Walker wird wegen Gefährdung des Lebens und versuchten Mordes zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt

Dezember 2014 - Urteil Bundesgericht: Die Beschwerde Walkers wird gutgeheissen. Das Obergericht muss/darf die DNA-Spur auf der Patronenhülse nicht als Beweismittel verwenden. Zum Auftragsmordversuch äusserst sich das Bundesgericht nicht.

April 2016 - Urteil Obergericht Uri: Walker wird wegen Gefährdung des Lebens (Schüsse auf Gast) zu 28 Monaten Gefängnis verurteilt. Vom Vorwurf, den Mord in Auftrag gegeben zu haben, wird Walker freigesprochen.

April 2017 - Urteil Bundesgericht: Das Gericht bestätigt das Urteil zu den Schüssen auf den Gast (28 Monate Gefängnis, dieser Teil ist rechtskräftig). Das Urteil zum versuchten Auftragsmord aber wird aufgehoben. Das Bundesgericht kritisiert das Urner Obergericht: Die Würdigung der einzelnen Beweise sei «ungenügend begründet, nicht nachvollziehbar oder gar offensichtlich unhaltbar».

Januar 2018 - Urteil Obergericht Uri: Walker wird wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt.

Dezember 2018 - Urteil Bundesgericht: Ignaz Walker wird definitiv zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen.

Die Vorgeschichte: Bei der Untersuchung des Tötungsdeliktes war auch ein Urner Polizist beteiligt, der eine private Auseinandersetzung mit Walker hatte. Deshalb kam der Vorwurf auf, dieser Polizist hätte in den Ausstand treten müssen.

Diese Frage beschäftigte in der Folge auch die Urner Politik, worauf die Kantonsregierung eine externe Untersuchung in Auftrag gab. Der frühere Zuger Regierungsrat Hanspeter Uster sollte klären, ob der Beamte in den Ausstand hätte treten müssen und ob die entsprechenden Regeln ausreichend sind.

Externe Untersuchung wird sistiert: In seinem Bericht kann Uster die entscheidende Frage aber nicht beantworten. Die Klärung der Ausstandsfrage würde «eine materielle Prüfung voraussetzen, die jedoch den Strafbehörden vorbehalten ist», hält Uster fest. Er empfiehlt deshalb, die Untersuchung zu sistieren, bis das Strafverfahren rechtsgültig abgeschlossen ist. Die Urner Regierung kommt dieser Empfehlung nach.

In der Zwischenzeit setzte die Urner Regierung einen weiteren Rat von Uster um: Sie hat zusammen mit dem Obergericht die Weisungen präzisiert, wann ein Beamter in Ausstand treten muss und wer die entsprechenden Entscheide fällt.

Externe Untersuchung wird wieder aufgenommen: Im Dezember 2018 entscheidet die Urner Regierung die externe Untersuchung nach Abschluss des Strafverfahrens wieder aufzunehmen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Eine externe Fachperson soll beauftragt werden, die offenen Fragen zu klären. Die Sicherheitsdirektion unter der Leitung von Regierungsrat Dimitri Moretti wurde mit dem Vollzug beauftragt.

Mit dem rechtskräftigen Urteil, sei auch der Zeitpunkt gekommen, die mediale Berichterstattung über den Fall aufzuarbeiten, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Regierungsrat will anfangs 2019 einen Auftrag für eine medienwissenschaftliche Analyse erteilen.

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