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Autobahn 1 Die Raststätten Gunzgen Nord und Süd siegen vor Gericht

  • Der Streit ging bis vor das Bundesgericht. Dieses gab nun in separaten Urteilen den Raststätten Gunzgen Nord und Süd Recht.
  • Während des Ausbaus der Autobahn von 4 auf 6 Spuren hatten die Betriebe wegen der Bauarbeiten massiv an Umsatz verloren und auf Entschädigung geklagt.
  • Ob nun der Bund oder der Kanton den Betrieben Geld bezahlen muss, ist noch unklar. Auch die Höhe der Entschädigung steht noch nicht fest.

Die Autobahn A1 war von 2011 bis 2015 zwischen Härkingen (SO) und Wiggertal (AG) auf 6 Spuren ausgebaut worden. In dieser Zeit waren die Zufahrten zu den Raststätten Gunzgen Nord und Gunzgen Süd zwar nur für zwei Monate gesperrt. Doch die Betriebe litten während der gesamten Bauarbeiten unter grossen Lärm- und Staubimmissionen, welche viele Autofahrer vom Besuch der Raststätten abhielt, finden die Betreiber.

Die Bauarbeiten hätten zu Umsatzeinbussen von bis zu 35 Prozent geführt, machen die Betreiber der Raststätten geltend. Doch die unteren Gerichtsinstanzen wollten den Ratsstätten keinerlei Entschädigung zugestehen. Jetzt hat das Bundesgericht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gekippt.

Wer zahlt nun und wie viel?

Obwohl der Ausbau der A1 im öffentlichen Interesse gewesen sei, hätten die Raststätten eine Entschädigung für die Zeit der Bauarbeiten zugute, so das Bundesgericht. Wie gross die Entschädigung ist, hat das Bundesgericht nicht festgelegt, das muss nun die eidgenössische Schätzungskommission entscheiden.

Auch wer die Entschädigung zahlen muss, ist noch offen. «Je nach Ergebnis muss das Verfahren mit dem Kanton Solothurn oder dem Bund weitergeführt werden», heisst es im Bundesgerichtsentscheid. Grund dafür ist, dass zu Beginn des ganzen Verfahrens noch der Kanton Eigentümer der Autobahn war, in der Zwischenzeit ist es der Bund.

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